Nachlaßgericht

Habe da leider eine traurige Frage !!
Hatte seit vielen Jahren keinen Kontakt mehr zur meiner Mutter,wegen streitigkeiten.Wollte mich jetzt wieder bei Ihr melden und Frieden schließen.Leider mußte ich dann erfahren ,das sie 2003 verstorben ist.
Das war ein schock für mich..
Aber ich Frage mich jetzt ! Warum sich keiner bei mir gemeldet hat..
Ich bin die einziege in unsere kleinen Familie gewesen ,kein Vater ,keine Geschwister und auch keine Verwandte usw..
Hätte sich das Nachlaßgericht bzw Amtsgericht nicht bei mir melden müßen ..
Warum ? oder wurde ich vergessen ?
Es geht mir hier nicht ums Erbe ..sondern nur die Fragen warum ich nicht benachrichtigt wurde.

Würde mich über nette Antworten freuen.

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Hi,

die Frage ist doch wie es abgelaufen ist und wie leicht es gewesen wäre dich als Tochter ausfindig zu machen.

Prinzipiell wird, wenn keine Erben vorhanden sind ein Nachlassverwalter beauftragt, dessen Aufgabe es ist Angehörige ausfindig zu machen.

Es hängt von einigen Faktoren ab, ist Masse vorhanden oder nicht. Liegt ein Testament oder ähnliches vor. Je nach Sachlage wird das Nachlassgericht tätig oder nicht. Hauptaufgaben sind das Eröffnen von Testamenten, Erbscheinverhandlungen (wenn Érbschein beantragt wird) oder ebend auch das einsetzen eines Nachlassverwalters. Ist z.B. keine Erbmasse vorhanden, ist der Tätigkeitsumfang natürlich gering, da die Aufgabe des Nachlassgerichtes nicht darin liegt Angehörigen mitzuteilen, das jemand verstorben ist.

Häufig werden aber Meldungen veröffentlich (öffentl. Zugestellt) die aber natürlich die wenigsten lesen das Verfahren aber so zu einem Abschluss gebracht werden kann und der Gesetzgeber so seiner Mi´tteilungspflicht gerecht wird.

Alles in allem tut es mir schrecklich für dich leid, das ein Versöhnungsversuch nun nicht mehr stattfinden kann und du auf diesem Wege von dem Tod deiner Mama erfahren musstest.

Lg
Jeannine

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Hallo,

bei uns ist es so, das wenn eine Leiche gefunden wird, vom Gesundheitsamt nach Angehöigen gesucht wird. Sind in der Wohnung keine Unterlagen gefunden worden, geht das Amt davon aus, das niemand da ist.

Ist dann auch keine Erbmasse vorhanden, wird nicht weitergesucht, da auch die Suche erhebliche Kosten verursacht.

Kanst du herausfinden wer der Bestatter war? Oder ruf doch mal vor Ort (wo deine Mutti gestorben ist) beim Ges.amt an und fragst nach warum man dich nicht gefunden hat.


Es tut mir sehr leid das du dich nicht mehr aussöhnen kannst. Solltest du noch Fragen haben, dann schreib mich über meine VK an.

Alles Gute,
Sandra

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Wir haben schon mal nach 9 Jahren Post vom Nachlassgericht bekommen. Allerdings wohnte der verstorbene auch in den USA und keiner kannte ihn, war ein Großonkel meines Vaters.
Letztes Jahr haben wir (meine Großeltern) nach 4 Monaten Post bekommenDa wurden einfach die Eltern angeschrieben ob sie was über die Kinder wüssten. Ich habe dann die Kinder von meinem Onkel per I-Net gesucht und gefunden, Glücklicherweise waren sie leicht zu finden.
LG

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Hi,

wir bekommen von den Ortsgerichten (in Hessen) eine Sterbefallanzeige, also eine Mitteilung über den Tod. Dort werden Angaben zu dem Verstorbenen gemacht. Ist kein Angehöriger bekannt, kann auch nichts ausgefüllt werden...

Wir benachrichtigen die Angehörigen nur, wenn es ein Testament gibt. Gibt es keins, ist kein Grundbesitz vorhanden, veranlassen wir nichts.

Ein NachlaßPFLEGER wird nur bestellt, wenn sicherungsbedürftiger Nachlass vorhanden ist UND genügend Vermögen, um die Kosten zu decken.

Du siehst also, es gibt genügend Lücken, daß ein Fall wie Deiner passieren kann.

Tut mir wirklich leid, daß Du so vom Tod Deiner Mutter erfahren mußtest!#liebdrueck