Erbschaft ausschlagen?

Hallo Ihr,

sagt mal kennt sich jemand mit Erben aus? Folgender Fall: von meinem Partner ist die Mutti gestorben, er möchte die Erbschaft ausschlagen, weil nichts vorhanden ist, eher Schulden. Muss er sich um die Wohnung kümmern? Beerdigung ist klar, das übernimmt er. Und wie ist es wenn eine Lebensversicherung vorhanden ist. Hat er trotzdem Anrecht darauf auch wenn er die Erbschaft ausschlägt?

Bin dankbar für eure Antworten. Ist nämlich dringend.

LG Nelli

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Hallo, erst mal tut es mir sehr leid das du deine Schwiegermutter verloren hast

Also ich habe im Sept. 07 meine Oma verloren und ich war die Alleinerbin, obwohl es noch 4 Kinder (meine Mutter und ihre 3 Geschwister) gibt.
Ich habe damals das testament zum Amtsgericht geschickt und die haben mir sehr viel geholfen. Denn ich wusste auch gar nicht was ich machen sollte.
Bei meiner Oma gab es auch nicht viel zu erben, ausser persönlichen Dingen. Diese wollte ich natürlich auch nicht hergeben und so habe ich alles auf mich zukommen lassen und das Erbe angenommen.
Aber ich habe auch darüber nachgedacht es auszuschlagen, weil noch eine unbekannte offene Rechnung im Raum stand.

wenn dein Partner das Erbe ausschlagen will, muss er zum Rechtsanwalt gehen und drt ein Schreiben mit ihm aufsetzten oder er geht zu dem zuständigen Amtsgericht.

Und ich kenne es nur so das es gilt alles oder nichts.
Ist die LV denn für ihn? Also hat seine Mutter ihn als Begünstigten angegeben?
Das ist immer alles so schwierig. Ihr habt nach Testamentseröffnung 6 Wochen Zeit um das Erbe anzunehmen oder auszuschlagen

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen

Allle Gute für euch

lg Nina

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Das Problem ist, nimmt er es an, muss er die Wohnung beräumen. Also muss es schnell gehen weil er diese ja auch kündigen muss, denn wer soll weiterhin die Miete zahlen. Also all zuviel Zeit können wir uns nicht lassen.

Und ja er ist als Begünstigter eingetragen.

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So ist das mit dem Erbe. Entweder man muss sich um alles kümmern oder man schlägt es aus und braucht auch wirklich rein gar nichts machen

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Entweder man nimmt an oder man schlägt aus. Selektive Auswahl (die Kohle nehme ich aber die Arbeit/Schulden will ich nicht) gibt es leider/gott sei dank nicht. Geht zum Amtsgericht und lasst Euch beraten.
lg jo

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Hallo

Also wenn er das Erbe ausschlägt, bekommt er auch die LV nicht, ist doc logisch.
Nimmt er es an, muss er sich um alles kümmern. Wohnung auflösen, evtl Miete bis zur Kündigungsfrist weiterzahlen, renovieren und natürlich die Schulden abzahlen.
Wenn nur Schulden da sind, würde ich es ausschlagen.


Bianca

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Hallo,

also wenn er in der Lebensversicherung drinnen steht dann bekommt er das Geld auch wenn er das Erbe ausschlägt. Wenn er nicht drinnen stand wird das mit dem Erbe verrechnet und wenn er es ausschlägt bekommt er nix davon. Mein Mann sein Vater ist 2004 gestorben, daher wissen wir das, weil wir in der gleichen Situation waren.

Lg,
Hsiuying

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Hallo Nelli

Ich kann dir aus folgendem Fall berichten:
Im Dezember ist der Vater meines vorverstorbenen Vaters gestorben.
Da mein Papa leider vor 2 Jahren verstorben ist, sind automatisch, an seiner Stelle, mein Bruder und ich als Erbe eingetreten.
Da wir unseren "Opa" nicht kannten und auch nur negatives gehört haben, haben wir das Erbe ausgeschlagen, hatten damit allerdings auch alle Rechte verloren, d.h. wir durften weder die Obduktionsberichte einsehen, noch im Nachhinein erfahren, was wir im Falle des Falles geerbt hätten (Schulden, etc.).
Die beiden Schwestern meines Vaters mussten die Beerdigungskosten tragen (obwohl sie das Erbe auch ausschlugen). Wobei nur die Schwester "zur Rechenschaft gezogen" werden konnte, für die er zu lebzeiten Unterhalt gezahlt hat. Aus Loyalität zueinander haben sie sich die Kosten aber geteilt.
Wir waren, ab dem Zeitpunkt der Ausschlagung, außen vor. Mussten nur einen Betrag von 20,00 EUR als "Ausschlagungsgebühr" bezahlen.

Somit hat dein Mann, wenn er ausschlägt, auch keinen Anspruch auf die Lebensversicherung. Da gibt das Prinzip: entweder ganz (dann auch mit Schulden) oder garnicht.

Ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen.

Viele Grüße
Tanja

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HI,

wenn er das Erbe abtritt dann auch die Lebensversicherung. Abtreten ist Abtreten auch mit der Wohnung hat er dann nichts mehr zu tun bekommt aber auch nichts aus der wohnung. Wir haben das leider bei meinem Onkel machen müssen, alle fotos und Erinnerungen sind dann weg er hat kein Anrecht drauf. Mein damaliger Exfreund hatte meinem Onkel sehr teure Lehrbüher geliehen - alles weg - man hat dann wirklich nichts mehr mit den Nachlass zu tun.

LG Champus