Anwalt für alg2 Empfänger strafrecht

Hallo, sorry das ich in anonym schreibe, bin total fertig. Mein Sohn 18 wurde von der Polizei mitgenommen. Wir beziehen alg2 und können uns somit kein Anwalt leisten, man kann ja einen kostenlos bekommen habe ich mal gehört, gilt das auch für Strafrecht. Bitte macht mich nicht fertig, mir geht es schon schlecht genug

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Auf dem Gebiet des Strafrechts wird Prozesskostenhilfe nicht gewährt.

In den Fällen einer notwendigen Verteidigung wird ein Pflichtverteidiger auf Kosten der Staatskasse bestellt. Solche Fälle liegen unter anderem z.B. bei schwereren Vorwürfen vor, z.B. wenn Freiheitsstrafe droht.

Hier besteht die Besonderheit, dass dein Sohn erst 18 Jahre alt ist, so dass Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt. Dort gibt es auch Fälle einer notwendigen Verteidigung.

Da ich nicht weiß, worum es konkret geht, kann man dazu weiter aber nichts sagen.

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Du meinst sicherlich die Möglichkeit von Beratungshilfe bzw Prozesskostenhilfe!? Nein, die gibt es im Strafrecht so nicht. Für ein erstes Beratungsgespräch kannst du deinem Sohn einen Beratungshilfeschein besorgen...mehr wird jedoch nicht übernommen!
Sollte er jedoch in U-Haft kommen oder es besteht die Möglichkeit der Verhängung einer Freiheitsstrafe von über 1 Jahr (Auch zur Bewährung), hat er ein Recht auf einen Pflichtverteidiger!
Alles Gute!

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Hi du! Ich kann ja verstehen das es dir schlecht geht und du bist möglicherweise auch die unschuldigste Person dabei. Aber ich denke hier spielt es auch ne Rolle was dein Sohn möglicherweise gemacht hat dann weißt du selbst was man tun kann. Nur mit 18 wird es natürlich schwerer weil sie als erwachsen gelten. Selbst wenn sies teilweise einfach von der Reife hier noch nicht sind. Viel Glück

Ela

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Er wird in dem Alter sicher sehr gut beraten
Viel Kraft!
Was der Bub gemacht?