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Hallo,

dein Mann könnte auf seinen Pflichtteil verzichten. Wenn es sachliche Gründe dafür gibt, dass du ihn vom Erbe ausschließen möchtest, dann ist er vielleicht willig zur Unterschrift. Es gibt Situationen, wo so etwas Sinn macht.

Viele Grüße,
lilavogel

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Hallo,

mir ist das noch etwas eingefallen: Wenn dein Mann als "unwürdig" zum Antritt des Erbes einzustufen ist, dann steht ihm auch kein Pflichtteil zu. Das ist dann der Fall, wenn er schon mal im Gefängnis war oder ein Verbrechen begangen hat.

Viele Grüße,
lilavogel