Rechtfertigt dieses Verhalten schon eine Unterlassungserklärung?

Das Verhalten meines Ex-Freundes macht mich fast jeden Tag wütend und ich beschäftige mich somit noch oft mit ihm. Dabei möchte ich ihn so gerne endlich vergessen können.
Wir sind jetzt seit einem halben Jahr getrennt.
Bei mir meldet er sich nur selten. Wenn er sms schrieb, habe ich ihn meistens ignoriert.
Doch er belästigt seit Monaten meine engsten Freunde. Ruft dort an und schickt ihnen sms. Zuerst machte er mich schlecht, jetzt gibt er mehr von sich preis, um mir wehzutun.
Ich habe ihn zweimal gebeten, das zu unterlassen, aber anscheinend nimmt er mich nicht für voll. Er macht weiter, obwohl ich einmal mit Anwalt gedroht habe.
Einer der belästigten Freunde ist schon richtig sauer wegen seines Terrors.
Heute wurde mir geraten, meinem Ex eine Unterlassungserklärung zukommen zu lassen. Wenn er dann nicht Ruhe gibt, eine einstweilige Verfügung zu erwirken.

Doch ist dieser Fall dafür schon schwer genug?

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Dein Anwalt kann ihm immer eine Unterlassungserklärung schicken und ihm dabei androhen, gerichtliche Schritte einzuleiten, wenn dieser Terror nicht aufhört.Manchmal hilft das schon, nur zur Unterlassungsklage wird es schwieriger:

1. Müßtest Du und jeder Deiner Freunde jede SMS und jeden Anruf speichern und notieren (SMS und Telefone werden dann bei der Polizei ausgelesen)

2. Ohne Anzeige bemüht sich kein Richter, also macht ne Sammelanzeige bei der nächsten polizei, das bewirkt bei manchen schon einen Sinneswandel, wer wird schon gern als Beschuldigter bei der polizei vorgeladen und vernommen?

3. Sind selbst dann die Chancen auf eine UnterlassungsKLAGE sehr gering, wenn es bei SMS und Telefonterror bleibt, erfahrungsgemäß braucht unser Rechtsstaat noch mehr Schädigungen. In solchen "leichten " Fällen greift auch der Stalking-§ noch nicht umfassend...

Aber ein paar Möglichkeiten hast Du ja, um es vielleicht zu unterbinden.

LGsammy

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Da du nicht primär belästigt wirst, sondern deine Freunde, ist es an ihnen tätig zu werden.

Brief vom Anwalt.

Anzeige wird wenig bringen, versuchen kann man es.

Gruß

Silk

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Aber Hallo,

er bedrängt dich in deiner Privatshäre, und nur mit dem Anwalt drohen wird die nichts nutzen. Er spürt ja nicht das du es Ernst meinst.

Ich kann dir nur raten, wenn du es im Guten versucht hast, dann ist es an der Zeit Nägel mit Köpfen zu machen. Dieses Spiel wird nicht aufhören.

Ja, ein Anwalt wird sofort mit einer Unterlassungsdrohung beginnen, bis hin zur Anzeige. Und glaube mir nach der neuen Rechtssprechung wird er sogar nicht nur mit einer Geldstrafe rechnen müssen.

Wenn es zur Klage kommt hat er schlechteste Karten. Der Vorteil dieser Art stalking, ist das er nicht nur dich angreift, sondern deine Freunde blästigt. Du hast also Zeugen genug.

Aber so ein Seitenhieb kann ich mir nicht verkneifen, warum drehen sich deine Freunde nicht einfach um, und hörem ihm erst garnicht zu, sondern sagen ihm nicht ins Gesicht das er ein Arsch ist?

einen schönen Samstag

BlueH6

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Du solltest auch darüber nachdenken, ob der Tatbestand der Verleumdung erreicht ist.

Auf jeden Fall den Anwalt um Rat fragen.

BlueH6

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Klar.

Mach.

Gruß

Manavgat