Kinderkrankengeld oder Entschädigung

Hallo,
ich habe heute erfahren das meine Tochter Im Kindergarten Kontakt mit einer Coronapositiven Person hatte und somit jetzt in Quarantäne ist.
Mein Mann wird sie nun zuhause betreun.
Hat er nun Anspruch auf der Kinderkrankengeld( 90%) oder nur auf Entschädigung(67%).
Danke schon mal im Vorraus.
Lg Lovebeat

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Huhu,
Soweit ich weiß, kann man sich das aussuchen, wenn man zu Hause nicht arbeiten kann.
Man sollte nur bedenken, dass die Kindkrank-Tage vermutlich noch für 12 Monate reichen müssen 😉
Liebe Grüße

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Hallo,
wie es ganz sicher ist, kann ich dir leider nicht sagen. Jedoch habe ich mal gelesen, dass wenn die Kinder noch so jung sind, dass sie nicht allein bleiben können und in Quarantäne müssen, dann kann ein Elternteil mit unter die angeordnete Quarantäne gestellt werden. Somit hättet ihr Anspruch auf das volle Gehalt für die Zeit.
Ruf doch am besten bei eurem örtlichen Gesundheitsamt an und frag wie das geregelt wird.

Für eure Kleine hoffe ich, dass sie keine Symptome entwickelt und nickt ebenfalls infiziert ist. Ich drücke euch die Daumen.

Alles Gute
chinja

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Genau so ist es - wir hatten das leider auch schon. Für Kinder unter 12 gilt das.
Ich habe den Quarantänebescheid bei meinem AG eingereicht,
für die Zeit habe ich ganz normal Gehalt bekommen, das hat mein AG sich wiedergeholt - von welcher Behörde habe ich leider vergessen. Aber die wissen das schon, musst du dich nicht drum kümmern.
Alles Gute für euch!

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Der Arbeitgeber holt es sich von der Seuchenkasse. Zumindest solange die noch gefüllt ist.

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Kinderkrankenhaus, wenn ihr wollt. Dafür sind diese ja extra verdoppelt worden für 2021.

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...Autokorrektur 🙄 Kinderkrankengeld natürlich.....

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hallo,

er kann beides nutzen. beachten würde ich folgendes:

die freistellung nach dem infektionsschutzgesetzt läuft nach aktuellen stand zum 31.3. aus.
da erhält er das geld von seinem arbeitgeber, ist aber weniger als bei den kinderkranktagen.

die kinderkranktage gelten das ganze jahr. ist ein höherer prozentsatz, du kannst diesen aber erst in nachhinein beantragen. geld vom arbeitgeber bekommt er in dieser zeit nicht, sondern muss warten, bis das geld von der krankenkasse kommt.

wir haben das thema letzte woche auch erst in der familie besprochen. wir haben uns daher dafür entschieden, erst die freistellung nach dem infektionsschutzgesetz zu wählen, damit wir die kinderkranktage dann noch für das weitere jahr nutzen können.

lg

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Beim Kinderkrankengeld bekommt er aber keine 90 Prozent ausgezahlt, von den 90 Prozent werden noch Sozialabgaben abgezogen.

Ich denke, er bekommt es aus der Seuchenkasse.

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Hallo noch mal von mir,
wie schon geschrieben weder das eine noch das andere.
Es sind 100 % und niemand muss dafür Kindkranktage nehmen.
Steht im Infektionsschutzgesetz §56

Infektionsschutzgesetz
12. Abschnitt - Entschädigung in besonderen Fällen (§§ 56 - 68)
§ 56
Entschädigung ........
(1a) 1Eine erwerbstätige Person erhält eine Entschädigung in Geld, wenn
......

2. die erwerbstätige Person ihr Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, in diesem Zeitraum selbst beaufsichtigt, betreut oder pflegt, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen kann, und
3. die erwerbstätige Person dadurch einen Verdienstausfall erleidet.
2Anspruchsberechtigte haben gegenüber der zuständigen Behörde, auf Verlangen des Arbeitgebers auch diesem gegenüber, darzulegen, dass sie in diesem Zeitraum keine zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherstellen können. ......
(2) 1Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall. 2Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt. 3Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.

Gruß
N