15 km radius Wochenendebeziehung

Hallo an alle.

Ich lebe in Sachsen Anhalt und seit heute hat unser Landkreis den 15 km Radius.

Meine Kinder und ich haben keine Kontakte mehr,außer die Kinder zu ihren Papa und ich zu meinen Partner.

Mein Partner wohnt in einem anderem Landkreis.
In der Verordnung steht,dass Besuche bei Lebenspartner erlaubt bleiben.

Jetzt habe ich mal den Begriff Lebenspartner gegoogelt.
Und bin gerade total verunsichert.

Wie seht ihr das, zählt der feste Freund/Partner dazu?

Möchte ungerne darauf verzichten, da ich eh schon psychisch angeschlagen bin.

Lg

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Kein Mensch legt irgendwo fest, wie eine Partnerschaft auszusehen hat. Es ist Dein Partner und fertig. Wie oft man sich sieht und wie lange, ist vollkommen egal. Sonst wären ja auch zusammenlebende Partner, wo einer ständig beruflich viel unterwegs ist, ebenfalls fragwürdig. Ich kenne ein Ehepaar, welches in zwei unterschiedlichen Orten ihr Haus behalten hat und dort auch noch gemeldet sind. Trotzdem leben sie ihre Ehe.
Googel nicht soviel - LEBE. #herzlich
LG Moni

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Bei den Formulierungen legt das ein § in irgendeinem Gesetz fest. Wo genau müsstest du bei Interesse googlen, hab das nicht im Kopf.
Lebenspartner ist da jemand, mit dem man eine lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingegangen ist oder so was.
Damit ist nicht der feste Freund gemeint.

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Lebenspartnerschaft so nennt sich die Ehe für Schwule und Lesben. Vg

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Wenn dort Lebenspartner steht, ist damit nicht der Freund gemeint, sondern das was gleichgeschlechtliche Paare früher machen konnten (zusammenschreiben grob gesagt).

In Niedersachsen haben sie es aber um "festen Partner" erweitert und man zählt sogar als ein Haushalt, wenn man regelmäßig mehrere Tage zusammen an einem Wohnort verbringt.

Am besten informierst du dich bei zuständiger Stelle.

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Guten Morgen und danke für deine Antwort.

Dann habt ihr es ja gut,wenn es erweitert wurde.
Hier steht halt nur, Familie, Ehe und Lebenspartner.

In der letzten Verordnung hat man in der Definition Familie den festen Partner dazugezählt.

Ich weiß nicht so recht, kann man beim zuständigen Amt anrufen,sich erkundigen?
Hab Angst,dass die überlastet sind und ich da eher störe😅

LG

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Jedes Bundesland hat eine zuständige Hotline da rufst du an

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Ja, das würde ich einfach dazu zählen und fertig. Alles andere wäre doch der absolute Irrsinn und würde ja quasi jeden betreffen, wenn man nicht verheiratet ist oder andere schriftliche Dokumente aufgesetzt hat.

Ich würde eher sagen, dass man sich nicht die Mühe gemacht hat alle möglichen Lebenspartnerformen aufzuschreiben.

Ich bin echt entspannt bei den Verordnungen, aber würde mich das betreffen und würde ich da irgendwie angezählt werden, wäre das eine der wenigen Dinge wo ich Klage einreichen würde und ich wäre mir sicher, dass ich das gewinnen würde.

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Da bin ich völlig bei dir. Mich wundert es wirklich, dass Menschen auch nur überlegen da mitzuspielen, monatelang den Partner nicht zu sehen.

Ganz ehrlich, das ist Irrsinn. 1 Kontakt mehr führt die Gesellschaft nicht in die Pandemie-Hölle, stabilisiert das Leben aber ungemein!

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Guten Morgen.

Das habe ich mir auch schon gedacht.

Es gibt ja viele verschiedene Konstellationen. Im Prinzip sind wir ja eine Patchworkfamilie. Für meine Kinder ist das auch wichtig.

Ich bin auch seit Oktober auf Grund von Depressionen krankgeschrieben.
Das ganze macht es nicht gerade einfacher.

Mich würde es auch mal interessieren,wenn da einige Klagen würden, was die Gerichte dazu sagen.

Lg

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Guten Morgen auch aus LSA,

Also ich habe gerade unsere VO gelesen und sehe es skeptisch....

Wohnt dein Freund im selben Landkreis?Es betrifft ja noch nicht alle LK in LSA...

Die Aufzählung ist bei uns definitiv nicht abschließend. Ich sage mal wenn ihr länger fest zusammen seid, dann könntet ihr es schon rechtfertigen.... aber dem kann viel Ärger und Unverständnis hervor gehen.


Lg

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Guten Morgen.

Ich finde die Verordnung etwas schwammig.

Wir sind seit über einem Jahr zusammen.

Er wohnt in einem anderem Landkreis und bis jetzt ist es dort noch gut.
Aber man weiß ja nicht,wie lange.

Lg

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Bitte poste doch mal den Text der Allgemeinverfügung deines Landkreises. Danke

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Guten Morgen

Danke,das mache ich

Lg

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Und das hier vielleicht noch

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Ich bin mir nicht sicher aber ist es nicht so dass der radius nur gut den betroffenen Landkreis gilt also dich aber nicht für deinen Freund? Dann könnte er ja kommen?

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Guten Morgen.

Ja solange es nur bei uns so ist,geht das.

Aber es steigen ja überall die Zahlen


Lg

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Ein Bekannter ist Polizist. Von ihm weiß ich, dass zum einen die Kapazitäten für Kontrollen nicht annähernd da sind, zum anderen Fischen die primär die raus, die bereits in sichtbaren Gruppen unterwegs sind. Und wenn sie mal jemanden rausfischen sollen sie in erstmal nur verwarnen. Nur die ganz renitenten und beleidigenden Leute bekommen Bußgelder. Bußgelder verteilt auch eher das Ordnungsamt und die Arbeiten primär dort, wo immer Knöllchen verteilt werden und meist unter der Woche. Im Zweifelsfall meide Autobahnen oder wichtige Straßen und fahr über die Dörfer. Eine Mama mit Kindern wird wohl sowieso kaum angehalten, da geht jeder von aus, dass du die Kinder irgendwo zum betreuen bringen willst. Außerdem sind Polizisten auch nur Menschen. Im Zweifelsfall sagst du, dufährst zu deinem Lebenspartner oder zum Ex für die Kinderbetreuung. Kein Polizist würde hinterher fahren und prüfen wie genau eure Beziehung aussieht oder ob er wirklich der Vater deiner Kinder ist. Ich schließe mich Moni an: Lebe!

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Hallo,

ich sehe nicht ein, dass die Coronabeschränkungen mein Beziehungsleben beeinflussen. Ich habe einen Freund - keinen Ehe- oder Lebenspartner. Und ich besuche ihn und er mich. Hier gilt auch die 15 km -Regel. Und es geht dem Staat nichts an, mit wem ich eine Beziehung habe.

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Diese 15 km regelt, sagt doch aus, das es bei entsprechender Index von über 200 nicht mehr erlaubt ist den Radius für touristische Zwecke zu verlassen.
Also du darfst nicht zum spazieren gehen oder Rodeln oder was zu besichtigen irgendwo hin fahren, was über dem radius liegt.
Für alle anderen Zwecke ist es weiterhin erlaubt, wenn sonstige Bestimmung eingehalten werden.