PKV oder GKV? Nachträglicher Risikozuschlag für mich möglich?

Hallo liebes Team!

Mein Mann und ich erwarten im August Nachwuchs. Dazu hätte ich zwei Fragen:
Er verdient über 70000 Euro jährlich brutto und ist freiwillig in der GKV. Ich verdiene brutto weniger, bin als Beamtin in der PKV (HUK) und beihilfeberechtigt (NRW). Netto verdienen wir beide etwa gleich.

Die erste Frage wäre, ob wir selbst entscheiden können, wo wir unser Kind versichern.
Die zweite Frage zielt auf mich: Mit der Geburt werde ich nicht mehr 50:50 abrechnen, sondern, so wie ich hörte, 20% PKV und 80%Beihilfe.
Im letzten Jahr erhielt ich die Diagnose Rheuma. Ist es meiner PKV nun nachträglich möglich, einen Risikozuschlag zu verhängen, sobald bspw. mein Kind geboren wird oder es auszieht? Da sich meine Versicherung ändert.


Vielen lieben Dank für Ihre Mühe!
Viele Grüße

Schoko

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Hallo

Dein Kind hat 80% Beihilfeanspruch, du aber weiterhin 50% Beihilfe und 50% Versicherung!

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Das stimmt nicht pauschal. Soweit ich weiß kommt das auf s Bundesland an und seit wann man verbeamtet ist. Im Normalfall müsste dir die PKV eine Anwartschaft anbieten. Frag doch Mal direkt dort nach.

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Bundesland stimmt, wie lange man verbeamtet ist nicht.

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Hallo Schoko,

die Fragen beantworte ich Dir gern und in der Tat ist das ja auch eine sehr typische Konstellation. Zunächst zum ersten Teil:

So, wie bei Euch die Dinge stehen, hat Euer Baby ein Zugangsrecht zur beitragsfreien Familienversicherung bei der GKV des Papas. Genauso könnt Ihr Euch aber auch entscheiden, das Kind ab Geburt über die Beihilfe privat zu versichern. In der Tat hat Euer Kind dann in NRW einen Beihilfeanspruch von 80 Prozent, so dass die PKV dazu weniger als 40 Euro im Monat kostet. Und das ist in der Regel auch langfristig betrachtet die erheblich günstigere Variante. Viele Aspekte für diese Überlegung habe ich hier aufgeschrieben:
https://www.kinder-privat-versichern.de/beamte-beihilfe-fuer-kinder/beihilfe-oder-gesetzlich/

Dein eigener Beihilfesatz kann sich auch verändern, aber erst ab dem zweiten Kind. Das hier sind die Regeln in Nordrhein-Westfalen: Der Bemessungssatz beträgt:
• 50 % für Beihilfeberechtigte ohne bzw. mit einem Kind,
• 70 % für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern.

Was Dich aber vermutlich noch stärker umtreibt, ist die Sache mit dem Risikozuschlag. Und diese Sorge kann ich Dir definitiv nehmen: Wenn einmal policiert ist, ist damit jedes Gesundheitsänderungsrisiko mitversichert so lange der Vertrag läuft. Das ist ja auch das Wesen einer Krankenversicherung, egal ob privat oder gesetzlich: Dass sie da ist, wenn man sie braucht.
Eine Änderung des Beihilfesatzes bedeutet kein Ende des bestehenden und Beginn eines neuen Vertrages. Es ändert sich nur der äußere Parameter, aber es gibt keine erneute Gesundheitsprüfung.

Mit Deiner Diagnose solltest Du nur beachten, dass Du auch in Zukunft Deine PKV nicht mehr kündigen solltest, denn in eine neue kommst Du gar nicht mehr oder eben nur zu erschwerten Bedingungen hinein. Sollte sich Eure Lebenslage ändern und Du beispielsweise eines Tages Dein Beamtenverhältnis zu Gunsten einer Anstellung in der Privatwirtschaft aufgeben, dann kündige die PKV nicht, sondern behalte eine Anwartschaft für später. Die sichert Dir das Wiedereintrittsrecht ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Das ist übrigens auch meine Empfehlung für Euer Baby: Auch falls Ihr Euch entscheiden solltet, das Kind nach der Geburt bei der gesetzlichen Krankenkasse des Papas anzumelden, dann beantragt auf jeden Fall eine Anwartschaft für das Baby ab Geburt. So stehen Euch auch für die Zukunft alle Türen offen, falls sich auch das Kind eine chronische Erkrankung zuzieht oder in einer laufenden Behandlung ist, wenn Ihr es privat versichern wollt.

Ich hoffe, Deine Fragen soweit beantwortet zu haben. Falls nicht, dann melde Dich einfach direkt bei uns und wir besprechen das am Telefon (montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr):
02171 404104

Liebe Grüße
Christoph von Leni, Leon & den Luchsen