Versicherung nach Ende der Elternzeit

Hallo!!!
Meine Elternzeit geht im April zu Ende und ich habe 6 offene Monate, bis ich wieder in meinen Job einsteige. Bin ich bzw. mein Kind in dieser Zeit versichert? Falls nein, was ist die (wenn möglich kostenfreie) Lösung? Mein Partner und ich sind nicht verheiratet, können wir uns über ihn versichern?
Ich habe in dieser Zeit außer dem Kindergeld keinerlei Einkommen.
Ich freue mich auf eure Antwort!
Danke und liebe Grüße

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Hallo Stephanie, ich gehe mal davon aus, dass du gesetzlich versichert bist. Wenn du nach der Elternzeit nicht direkt wieder mit dem Arbeiten anfängst und auch nicht verheiratet bist, musst du dich leider selbst freiwillig versichern. Wenn du kein Einkommen hast, zahlst du den aktuellen Mindestbeitrag bei deiner Kasse von ca. 190 € monatlich (das Kindergeld zählt nicht zum Einkommen).
Dein Kind bleibt in der Zeit kostenfrei bei dir familienversichert, könnte aber evtl auch beim Vater kostenfrei mitversichert werden (wenn er gesetzlich versichert ist). Wäre aber nicht nötig.
Falls du noch nicht die drei Jahre Elternzeit genommen hast, könntest du die Elternzeit vielleicht noch verlängern. Wenn das alles nahtlos klappt, bleibst du wie bisher kostenfrei versichert.

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Hallo liebe Stephanie,

gerne beantworte ich dir deine Frage zum Versicherungsschutz nach der Elternzeit.

Eine Voraussetzung für die beitragsfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse ist, dass ihr verheiratet seid. Daher ist für dich in dem Übergangszeitraum derzeit leider keine Familienversicherung bei deinem Partner möglich.

Anders sieht der Sachverhalt für euer gemeinsames Kind in dem Fall aus. Euer Kind hat den Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung bei seinem Vater und könnte daher in dem Zeitraum auch bei deinem Partner mit versichert werden.

Solltest du in der Übergangszeit bis du wieder deinen Job aufnimmst Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wärst du über den Arbeitslosengeldbezug bei deiner Krankenkasse weiter pflichtversichert.

Hast du in dem 6-Monats-Zeitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, müsstest du dich entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern, oder hättest auch die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln.

Der Beitrag für die freiwillige Krankenversicherung liegt bei circa 190,00 € bis 200,00 € monatlich - je nach Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitrages. Die Höhe des monatlichen Beitrages für die private Krankenversicherung berechnet sich je nach Alter und Gesundheitsrisiko.

Entscheidest du dich für die freiwillige Versicherung bei deiner gesetzlichen Krankenkasse würde dein Kind weiterhin bei dir beitragsfrei in der Familienversicherung versichert bleiben, könnte aber auch in der Familienversicherung des Vaters aufgenommen werden.

Weitere hilfreiche Informationen zur Familienversicherung findest du auch hier:
https://www.kinder-privat-versichern.de/zusatzversicherung/familienversicherung-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung/

Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten. Falls du noch Fragen hast, melde dich gerne nochmals.

Liebe Grüße
Elisabeth von Leni, Leon & den Luchsen

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Herzlichen Dank für die schnellen und ausführlichen Antworten.
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt: Ich habe 6 Monate, bis ich wieder anfange zu arbeiten, befinde mich aber in einem festen Angestelltenverhältnis (in Elternzeit).
Ich bin so geschockt, dass ich mich selbst versichern muss, ohne dass ich ein Einkommen habe. Gibt es da keine Möglichkeit, dass da der Staat unterstützt? Ich habe immer viel gearbeitet und Steuern gezahlt, ich fände das jetzt den passenden Moment, um selbst mal
auf die staatlichen Hilfen zurückzugreifen.
Das meine Tochter über ihren Vater versichert werden kann und somit abgedeckt ist, ist natürlich das Wichtigste.

VIELEN DANK FÜR EURE HILFE!

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Wenn du doch aber noch in Elternzeit bist und nur kein Elterngeld mehr beziehst bist du weiterhin kostenfrei bei deiner KV versichert. Alles andere wäre nur wenn du keine Elternzeit mehr hättest....

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