Frage bei freiwillig gesetzlicher Versicherung

Hallo, ich bin freiwillig gesetzlich versichert und bekomme im März mein Kind. Wieviel kostet mich meine KV während des Mutterschutz und der Elternzeit und kann ich mein Kind dann bei mir kostenlos mitversichert. Ich bin nicht verheiratet.

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Hallo liebe Finalc,

gerne beantworte ich dir deine Fragen betreffend der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse während Mutterschutz und Elternzeit.

Ausschlaggebend für die Beitragshöhe deiner freiwilligen Versicherung während des Mutterschutzes und der Elternzeit sind mehrere Faktoren:

Bist du bei deiner gesetzlichen Krankenkasse derzeit als sogenannte “höherverdienende Angestellte” freiwillig versichert, da dein Einkommen über der Grenze von 62.550,00 € im Jahr liegt, werden deine Beiträge innerhalb des Mutterschutzes und der Elternzeit grundsätzlich prozentual anhand der gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage (1.061,67 € monatlich) berechnet.
Wir sprechen hier von einem monatlichen Beitrag in Höhe von circa 190,00 € bis 200,00 €, je nach kassenindividuellem Zusatzbeitrag. Voraussetzung hierfür ist, dass du im Zeitraum der Elternzeit/des Mutterschutzes keine weiteren Einkünfte erzielst.

Schau dir hierzu auch gerne unsere weiteren Informationen zu einer ähnlichen Frage an. Hier haben wir die Frage behandelt, was während der Elternzeit in dem Fall passiert, wenn man verheiratet ist:
https://www.urbia.de/forum/158-experte-kinderkrankenversicherungen/5368612-fragen-zu-familienversicherung-allgemein-und-waehrend-elternzeit

Sofern du derzeit bei deiner gesetzlichen Krankenkasse aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit freiwillig versichert bist, gibt es wieder unterschiedliche Konstellationen.
Läuft deine Selbstständigkeit während der Elternzeit weiter, zahlst du in dieser Zeit die gleichen Beiträge wie bisher.

Übst du die Selbstständigkeit während der Elternzeit nicht aus und du erzielst in diesem Zeitraum somit keine weiteren Einkünfte, sind deine Beiträge wieder anhand der gesetzlichen Mindestbemessungsgrundlage zu berechnen. In dem Fall sprechen wir dann wieder von einem monatlichen Beitrag von circa 190,00 € bis 200,00 €.

Um die Versicherung deines Kindes brauchst du dir keine Sorgen zu machen. In allen oben genannten Fällen, kann dein Kind bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei in der Familienversicherung versichert werden.
Weitere Informationen zur Familienversicherung findest du auch hier:
https://www.kinder-privat-versichern.de/zusatzversicherung/familienversicherung-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung/

Interessant wird es für den Versicherungsschutz deines Kindes wenn du heiratest.

Hier sind folgende Fallkonstellationen zu unterscheiden:

Heiratest du den leiblichen Vater deines Kindes und dieser ist ebenfalls gesetzlich versichert, kann dein Kind auch nach Heirat weiterhin beitragsfrei familienversichert bleiben.

Das gleiche gilt, sofern dein Ehemann nicht der leibliche Vater deines Kindes ist. Hier ist es auch unerheblich, ob dein Ehemann privat oder gesetzlich versichert ist.

Ist der Vater deines Kindes privat versichert, ist nach Heirat zu prüfen, wer von euch beiden das höhere Einkommen erzielt.
Liegt in diesem Fall das Einkommen deines Ehemannes über deinem und ist höher als 5.212,50 € monatlich, kann dein Kind nicht mehr beitragsfrei familienversichert bleiben.
Euer Kind ist dann entweder gegen einen eigenen Beitrags in der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern, oder Ihr könntet euer Kind auch privat versichern.
Die Beitragshöhe für die freiwillige Versicherung deines Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei etwa 190,00 € im Monat. Gute private Krankenversicherung sind schon günstiger auf dem Markt zu finden.

Auf unserer Internetseite findest du auch einen digitalen Berater der dir dabei Hilft eine verbindliche Auskunft zu erhalten, wie dein Kind nach Heirat zu versichern ist:
https://www.kinder-privat-versichern.de/vollversicherung/pkv-oder-gkv/

Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten. Falls du noch Fragen hast, melde dich gerne nochmals.

Liebe Grüße
Elisabeth von Leni, Leon & den Luchsen

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Dazu habe ich auch eine Frage. Mir geht es genauso. Ich werde 187 Euro monatlich von meinen 900 Euro Elterngeld zahlen müssen laut meiner KK. Könnte man, z.B. durch einen 450 Euro Job während der Elternzeit „drumherum“ kommen? Eine Hochzeit kommt auf die Schnelle nicht in Frage...

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Hallo liebe Sonnenblume,

leider führt ein 450 €-Job nicht zu einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Hierbei handelt es sich um einen sogenannten Minijob. Dein Arbeitgeber führt dann lediglich einen Pauschalbetrag an die Bundesknappschaft ab - nicht aber Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Nur wenn du mit deiner Anstellung einen Bruttolohn von durchschnittlich über 450 € monatlich erzielst, bist du hierüber auch kranken- und pflegeversichert.

Ich hoffe ich konnte deine Frage beantworten. Falls du noch Fragen hast, melde dich gerne nochmals.

Liebe Grüße
Elisabeth von Leni, Leon & den Luchsen

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Ich habe noch eine Ergänzung zur ausführlichen anderen Antwort:
Wenn du deinen Partner heiratest, kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Versicherung deines Kindes haben, sondern auch auf deine. Sollte dein Mann gesetzlich versichert sein, kannst du dann evtl zum ihm in die kostenfreie Familienversicherung. Oder du kannst dann beitragsfrei versichert werden. Sollte er privat versichert sein und du bist nicht wegen deines hohen Gehalts freiwillig versichert, wird sein Einkommen ggf bei deiner Beitragsberechnung mit angerechnet.
Also auf alle Fälle dann mal mit deiner Krankenkasse sprechen!
Liebe Grüße!