Freie KK-Wahl & Arbeitgeberbeteiligung an Kind-PKV

Hallo,

ich habe zwei Fragen: (a) Freie KK-Wahl und (b) Arbeitgeberbeteiligung an PKV vom Kind

Ich bin privat versichert, mein Mann pflichtmäßig gesetzlich. Da ich mehr als er verdiene, muss das Kind entweder beitragspflichtig bei (s)einer GKV oder in der PKV versichert werden.

(a) Freie KK-Wahl
Ich habe mir nun die Beiträge für die gleiche Tarifklasse, wie ich sie habe, bei meiner privaten KK mit unterschiedlichen Selbstbehalten berechnen lassen. Da ich in der höchstmöglichen Tarifklasse bin, möchte ich selbstverständlich für mein Kind keine schlechtere Versicherung eingehen, frage mich nun aber, ob ich das Kind nicht auch bei einer anderen KK privat versichern könnte. Der Grund für meine Frage ist, das ich zwar eine Topleistung erhalte (bin mit KK zufrieden), aber 175€ montl. bei 250€ SB doch sehr hoch einschätze. (Trügt mich hier das Gefühl?)

Das einzige - und das ist sicherlich nicht zu vernachlässigen - ist, sollte ich bei meiner KK das Kind versichern wollen, so muss ich keine Gesundheitsprüfung machen. Bei einer anderen KK müsste ich dies wohl oder übel tun.

(Wunsch-)Szenario: Kind ist vollkommen gesund, ich kann einer Gesundheitsprüfung guten Gewissens begegnen. Dann könnte ich doch auch eine andere KK wählen - korrekt?

Gibt es weitere Negativindikator für unterschiedliche KK von Mutter und Kind?

(b) Arbeitgeber an Kind-PKV beteiligen
Da ich aktuell nicht den Höchstbeitrag (liegt bei knapp 370€ monatl.) vom Arbeitgeber für meine PKV abgreife, kann ich hier ggf. auch Zuschüsse für das Kind bis zur Ausreizung der Höchstgrenze erhalten?
Beispiel: Ich bekomme aktuell 250€ Arbeitgeberanteil zur PKV, mein Kind würde den o.g. Tarif in Höhe von 175€ erhalten. Kann ich diesen von meinem Arbeitgeber berücksichtigen lassen? Wenn ja, in welcher Höhe und muss ich hier auf ein gutes Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis bauen?

Herzlichen Dank!!

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Hallo,

Sie haben völlig Recht und sind schon sehr gut informiert.
Bei Ihrer PKV haben Sie nur den Vorteil, dass das Baby in den ersten 2 Monaten nach Geburt ohne Gesundheitsprüfung (GP) versichert werden kann.
Ob Ihr Elterntarif auch (für den relativ hohen Beitrag) hohe Leistung hat im Vergleich zu anderen PKV-Kindertarifen, stellen wir Ihnen gerne anhand eines Vergleichs dar.

175€ pm + 250€ SB ist nicht wenig, allerdings muss man immer auch die versicherten Leistungen vergleichen; wir bieten Hochleistungstarife zB von der Barmenia an, diese kostet mehr als 200€ pm + 150€ SB, nur als erster Richtwert. Eine durchschnittlich sehr gute PKV für Kinder erhalten Sie von der HansMerkur für 154€ ohne SB.

Zu:
(Wunsch-)Szenario: Kind ist vollkommen gesund, ich kann einer Gesundheitsprüfung guten Gewissens begegnen. Dann könnte ich doch auch eine andere KK wählen - korrekt?
--> Ja, völlig korrekt; die GP findet bei Babys nur anhand von U1+2 statt.

Zu:
Gibt es weitere Negativindikator für unterschiedliche KK von Mutter und Kind?
Das kann man pauschal nicht sagen; das wird dann anhand des Vergleichs und des Preis/Leistungsverhältnisses der einzelnen Tarife ersichtlich.

Zu (b)
Wenn Sie VN werden, dann ist es Recht einfach, der AG füllt den AG-Zuschuss bis zum Maximum auf (367,97 Euro/Monat) genau wie bei Ihnen auf Basis des halben Monatsbeitrags.
Hierzu erhalten Sie eine eigene AG-Bestätigung von der Kinder-PKV (egal welche).

Gerne erstellen wir Ihnen einen Vergleich auf Basis Ihres Tarifs, einfach hierzu auf
https://www.kinder-privat-versichern.de/
registrieren.

Ich hoffe alles soweit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe mit
besten Grüßen aus dem Münchner Speckgürtel

Jakob von
Leni, Leon und den Luchsen