Zusatzversicherung bei ADHS

Guten Abend.
Wir möchten unseren Sohn sehr gerne Krankenhaus Zusatz versichern.
Die Diagnose ADHS liegt vor, wird derzeit aber nochmal geprüft.

Bisher habe ich nicht eine einzige Krankenkasse gefunden die ihn mit Zusatzleistungen aufnimmt.

Wir haben ihn damals nach der Geburt schon Zusatz versichert. Allerdings hat ihn nach der Diagnose vor 2 Jahren die Krankenkasse gekündigt, obwohl er nie Leistungen in Anspruch genommen hat und wir zum Glück noch nie eine solche Zusatzleistung brauchten.

Gibt es da Tipps um ihn wieder irgendwo versichern zu können?
Müssen wir sein ADHS zwingend angeben?

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Hallo Melli,

grundsätzlich ist es immer so, dass private Krankenversicherungen - Vollversicherungen genauso wie Zusatzversicherungen - mit dem Antrag Gesundheitsfragen stellen und anhand der Antworten entscheiden, ob sie das Risiko eingehen wollen oder nicht. Wer schwere oder chronische Erkrankungen oder laufende Behandlungen hat, für den ist die Tür in der Regel zu.

Einen Weg für Kinder gibt es - aber nur, wenn die Eltern rechtzeitig vor der Geburt vorgesorgt haben und dann innerhalb der ersten beiden Lebensmonate handeln. Wie das genau funktioniert, habe ich hier aufgeschrieben:
https://www.kinder-privat-versichern.de/trisomie-21-und-trotzdem-eine-private-zusatzversicherung/

In Deinem Fall wird es schwierig, denn derzeit besteht keine stationäre Zusatzversicherung, wie Du sie haben möchtest, und die Aufnahme erfolgt nur nach Gesundheitsprüfung. Und dabei musst Du alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten - schon in Deinem eigenen Interesse. Denn wenn Du wissentlich eine risikorelevante Information verschweigst, ist das eine arglistige Täuschung des Versicherers. Wenn der Versicherer das später mitbekommt, wird er vom Vertrag zurücktreten und Du bleibst auf den angefallenen Kosten sitzen.
Mitbekommen wird er es spätestens, wenn Du eine Leistungsabrechnung einreichst, die mit einer Diagnose zu tun hat, die zum Zeitpunkt der Beantragung schon bestanden haben muss. Dann wird der Versicherer Nachforschungen anstellen.

Etwas stutzig macht mich allerdings dieser Punkt hier:
> Allerdings hat ihn nach der Diagnose vor 2 Jahren die Krankenkasse gekündigt, obwohl er nie Leistungen in Anspruch genommen hat und wir zum Glück noch nie eine solche Zusatzleistung brauchten.

Private Krankenversicherungen dürfen ihren Kunden in Deutschland nicht kündigen - und schon gar nicht aufgrund von Diagnosen. Leider liegt diese Kündigung jetzt schon recht lange zurück, so dass es schwierig sein dürfte, dagegen Widerspruch einzulegen. Aber vielleicht kannst Du Dir dabei noch einmal die Unterstützung Deines Versicherungsvermittlers holen, bei dem Du damals diesen Vertrag abgeschlossen hast.

Was sind denn genau die Leistungen, die Du für Deinen Sohn absichern möchtest? Die Gesundheitsfragen der Gesellschaften sind ja alle unterschiedlich gestellt und wir könnten mal schauen, wer im Bereich ADHS nicht so ganz genau nachfragt. Manche fragen nur nach schweren Erkrankungen und Problemen im Bereich von Herz, Kreislauf, Skelett und Psyche.
Ich nehme mal an es geht Dir um das Einzelzimmer und die Chefarztbehandlung?

Liebe Grüße
Christoph von Leni, Leon & den Luchsen

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Guten Abend.
Ja ganz genau. Mehr Ansprüche stellen wir gar nicht. Schön wäre natürlich noch mit Zahnzusatzversicherung und Heilpraktiker gekoppelt so wie wir es ursprünglich hatten. Aber da sind wir schon zurück gerudert.

Am wichtigsten sind tatsächlich Chefarzt und Einzelzimmer.

Ich habe direkt versucht mit der Versicherung den Vorfall zu klären, allerdings keine Chance. Leider.

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Bei welcher Versicherung sehen Sie denn eine Chance für uns eine Zusatzversicherung abzuschließen?

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