Wie wird ein Soldatenkind versichert?

Mein Partner ist Soldat ohne Krankenversicherung ("freie Heilfürsorge"). Ich bin ganz normal gesetzlich versichert. Unser Baby kommt im AUgust. Wie funktioneirt das mit der Krankenversicherung?

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Guten Morgen und herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Ja, auf den ersten Blick mag das verwirrend aussehen, wenn Soldaten ja keine Krankenversicherung in dem Sinn haben - weil der Dienstherr die Gesundheitsfürsorge komplett übernimmt, wie auch bei Polizisten in manchen Bundesländern. Ansonsten verhält es sich aber genau wie bei den Beamten des selben Dienstherren, hier also beim Bund.

Das bedeutet, dass Soldatenkinder einen Beihilfeanspruch von 80 Prozent haben, der Bund also 80 Prozent der Kosten übernimmt und nur 20 Prozent mit einer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden müssen. Die kostet dann weniger als 40 Euro im Monat und macht das Kind zum vollwertigen Privatpatienten.

Auch wenn Dein Partner keine "aktive" Krankenversicherung hat, so hat er doch bei Dienstantritt eine sogenannte Anwartschaft bei einem privaten Versicherer für die Zeit nach dem aktiven Dienst abgeschlossen. Bei der Versicherung hat er in der Regel auch die private Pflegeversicherung (Tarif "PVB"). Für Euch bedeutet das, dass dieser Versicherer dann auch den Kontrahierungszwang hat - also Euer Baby annehmen muss, auch falls es nicht ganz gesund zur Welt kommen sollte.

Da Du selbst gesetzlich versichert bist und Ihr offenbar nicht verheiratet seid (das interpretiere ich, weil Du "mein Partner" und nicht "mein Mann" schreibst), könnt Ihr es Euch aber aussuchen: Alternativ zur Beihilfe kann Euer Baby auch bei Dir in der GKV zur beitragsfreien Familienversicherung mit angemeldet werden. Das kostet dann zwar keinen monatlichen Beitrag, kommt aber auf lange Sicht trotzdem nicht unbedingt günstiger verglichen mit den 35 bis 40 Euro im Monat über die Beihilfe.

Der Grund dafür liegt in den Leistungen und Zuzahlungen: Während Du in der GKV für viele Dinge (wie z.B. die Kieferorthopädie, also die Zahnspange oder eine Brille) viel aus eigener Tasche zuzahlen musst, übernimmt die Private mit der Beihilfe nicht nur diese Leistungen, sondern z.B. auch alternative Heilmethoden wie Osteopathie. Entsprechend lohnt es sich, sich das genau durchzurechnen. Hier habe ich zu dem Thema ein paar weitere Argumente gegenüber gestellt:
https://www.kinder-privat-versichern.de/beamte-beihilfe-fuer-kinder/beihilfe-oder-gesetzlich/

Ich hoffe ich konnte Deine Frage damit ausreichend beantworten. Falls noch Punkte offen sind, dann stell' uns gerne Anschlussfragen hier!

Alles Gute für den weiteren Verlauf der Schwangerschaft wünscht
Christoph von Leni, Leon & den Luchsen

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Ich klinke mich auch mal mit ein...Hoffe, dass das ok ist.😊 Bei uns dieselbe Konstellation. Wie verhält es sich dann,wenn NACH der Geburt des Kindes im Verlauf geheiratet wird?Kann das Kind dann in der Familienversicherung bleiben?
Danke schon mal.
LG Steffi

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Hallo Steffi,

aber gern! Ja, das geht, so lange der Papa mit seinem Sold unter der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Im Jahr 2020 beträgt diese 62.550 Euro brutto. So lange er also noch kein Major oder Admiral ist, dürfte das noch nicht der Fall sein.

Was genau alles dazu gerechnet wird und was nicht, habe ich hier dargestellt:
https://www.kinder-privat-versichern.de/vollversicherung/jahresarbeitsentgeltgrenze-elternzeit/

In Eurem Fall ändert sich also mit einer Eheschließung erst einmal nichts im Bezug auf die Kinderkrankenversicherung: Euer Nachwuchs kann in der Familienversicherung Deiner GKV bleiben. Hier findest dazu alle Grundlagen:
https://www.kinder-privat-versichern.de/zusatzversicherung/familienversicherung-in-der-gesetzlichen-krankenversicherung/

Aber: Natürlich habt Ihr trotzdem ein Wechselrecht. Falls Ihr die Vorteile des Status als Privatpatient (für weniger als 40 Euro im Monat!) haben wollt, könnt Ihr den Beihilfeanspruch des Kindes natürlich nutzen und wechseln.

Liebe Grüße
Christoph von Leni, Leon & den Luchsen