Frage zum Mutterschutzgesetz

Liebe Expertin,

ich habe seit über einem Jahr leider eine erbrechtliche aussergerichtliche Auseinandersetzung mit meinem Vater. Er hetzt mir seinen Anwalt auf den Hals, um seine Pflichtteilsansprüche geltend zu machen. Die Korrespondenz mit dem RA stellt für mich eine große psychisch-emotionale Belastung dar.

Ich bin inzwischen in der 21. SSW und würde gerne wissen, ob das Mutterschutzgesetz in einem solchen Fall auch "greift". Kann
ich dem Anwalt gegenüber argumentieren , dass meine Gesundheit und die meines Kindes gefährdet ist und dass ich mich in den nächsten Wochen und Monaten nicht mehr mit der Thematik auseinandersetzen kann? Was können Sie mir zu meinem Schutz empfehlen?

Vielen Dank im Voraus für Ihren Experten-Rat!

Angela

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Liebe Ratschende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Der Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes ist in § 1 MuSchG geregelt. Das MuSchG dient dem Schutz der Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit entgegen.

Es handelt sich bei dem MuSchG folglich um ein Arbeitsschutzgesetz. Die von dir geschilderte Thematik – erbrechtliche außergerichtliche Streitigkeit und Korrespondenz mit einem Rechtsanwalt – ist demnach nicht von dem Schutz des MuSchG erfasst.

Weitergehende Empfehlungen diesbezüglich können im Rahmen des Forums leider nicht vorgenommen werden.

Ich bitte um Verständnis und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra