Elternzeit und umzug

Hallo.

Ich werde im Juli mein Kind bekommen.
Will danach 1,5 Jahre in elternzeit gehen. Jetzt kommt dazwischen auch noch unser großer Umzug ins Haus. Wo aber nicht in der Nähe der Arbeit ist. Das heißt nach der elternzeit werde ich nicht mehr kommen. Wann muss ich kündigen bzw können mich meine Chefs davor noch kündigen?

Bekomm Ich trotzdem elterngeld?

Liebe Grüße
Julia Joseph

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Liebe*r Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Die arbeitnehmerseitige Kündigung zum Ende der Elternzeit ist in § 19 BEEG geregelt. Danach kann der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

Wie es sich mit den Kündigungsfristen (arbeitgeber- und arbeitnehmerseitig) vor der Elternzeit und der Geburt des Kindes verhält, hängt maßgeblich davon ab, welche Kündigungsfrist in deinem Arbeitsvertrag vereinbart ist.

Im Rahmen des Forums können leider keine Fragen zum Thema Elterngeld beantwortet werden (siehe angehängter Hinweis über den Diskussionen). Einen Elterngeldrechner und weitere Informationen findest du zum Beispiel auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums, außerdem findest du überall vor Ort Elterngeldstellen.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Hallo,
Ich bin damals auch während meiner Elternzeit umgezogen und wusste, dass ich dort nicht mehr arbeiten kann. Ich habe zum ende der Elternzeit gekündigt und gleich in Anschluss eine neue Arbeit in wohnortnähe begonnen.