Erziehungszeit vs. Elternzeit

Liebe Frau Behrens,

ist die Erziehungszeit immer 36 Monate oder ist sie bei entsprechend kürzerer Elternzeit kürzer?

Da viele Ratgeber die Begriffe synonym verwenden, werde ich einfach nicht schlau daraus.

Danke für Ihre Auskunft.

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich Ihre Frage aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Wenn Sie Kinder erziehen, die noch keine drei Jahre alt sind, dann können Sie dafür von der gesetzlichen Rentenversicherung später Rente erhalten. Bei der Berechnung Ihrer Rente wird diese Zeit berücksichtigt als sogenannte Kindererziehungszeit. Die Kindererziehungszeit richtet sich nach den Voraussetzungen des § 56 SGB VI. Danach sind Kindererziehungszeiten die Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren. Um Kindererziehungszeit zu erhalten, müssen Sie nicht Elternzeit nehmen, d.h. die Kindererziehungszeit ist unabhängig von einer etwaigen Elternzeit. Gemäß § 56 Abs. 5 SGB VI beginnt die Kindererziehungszeit nach Ablauf des Monats der Geburt und endet nach 36 Kalendermonaten.

Ggf. stolpern Sie über die synonyme Verwendung der beiden Begriffe in den Ratgebern, weil nach der früheren/veralteten Rechtslage Elternzeit noch Erziehungszeit hieß.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra