Verbeamtung auf Probe verlängert wg Mutterschutz

Ich bin in Hessen Landesbeamtin im Schuldienst. Meine dreijährige Bewährungszeit lief aus als ich im Beschäftigungsverbot war; meine letzte Beurteilung lag da 7 Monate zurück. Die Zeit im Beschäftigungsverbot müsste aber doch angerechnet werden oder? Elternzeit ist ausgenommen, aber wenn ich jetzt zurück gehe, kann ich dann eine neue Beurteilung und die verschobene Verbeamtung auf Lebenszeit einfordern oder muss ich die Zeit im Beschäftigungsverbot nacharbeiten?

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Liebe Grüße,
Alexandra