Beschäftigungsverbot

Hallo.....
Ich bin nun im BV und habe eine Frage zum Gehalt. Aktuell 15 SS Woche.
Ich bin Ende August schwanger geworden und hatte Ende August einen Unfall mit Operation.
Ich war bis vor kurzem krank das heißt
In 08 und 09 volles Gehalt aufgrund Lohnfortzahlung. Im Oktober bis auf ein paar Tage sowie Anfang November ein paar Tage Krankengeld.

Wie und wann wird auf welcher Grundlage berechnet?
Zählt der Krankengeld von der Krankenkasse dazu oder das monatliche volle Gehalt wie sonst auch ?

Wo kann man das genau erfragen ?

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich wird als Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt (vgl. § 18 S. 2 MuSchG). Die Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts ergibt sich aus § 21 MuSchG.

Danach bleiben Zeiten unberücksichtigt, in denen die Frau infolge unverschuldeter Fehlzeiten (hier Arbeitsunfähigkeit) kein Arbeitsentgelt erzielt hat (§ 21 Abs. 1 S. 1 MuSchG).

Die Zahlung des Krankengeldes bleibt folglich unberücksichtigt und das durchschnittliche Arbeitsentgelt, welches der Berechnung des Mutterschutzlohns zugrunde liegt, erfolgt anhand deines vollen Arbeitsentgelts, sodass es für dich aufgrund des Beschäftigungsverbots zu keinen finanziellen Nachteilen kommt.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra