Bezahlung während des Beschäftigungsverbot

Ich bin seit Oktober im BV und habe bisher immer gelesen das man den Lohn vom Arbeitgeber weiter erhält und der den Durchschnitt der letzten drei Monate zahlen muss. Nun sagte sie mir letzte Woche sie würde mir das vertraglich vereinbarte Zahlen. Im Vertrag bin ich auf 108 Std im Monat angestellt, ich bin in den letzten Monaten aber immer um die 140 Stunden gegangen. Wer ist nun im Recht?

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Gem. § 18 MuSchG erhält eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung nicht beschäftigt werden darf, von ihrem Arbeitgeber Mutterschutzlohn. Als Mutterschutzlohn wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten (!) Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt. Der in diesem Referenzzeitraum erzielte Verdienst ist ein Abbild dessen, was die Arbeitnehmerin ohne Beeinträchtigung durch die Schwangerschaft verdient hätte.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Ok vielen Dank. Ich bin im August Schwanger geworden also .muss sie den Durchschnitt von Mai bis Juli nehmen

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Genau, richtig.

Liebe Grüße,
Alexandra