Wieder arbeiten

Hallo am 20.10.kam mein Sohn zur Welt.. Nun die Frage ab wann müsste ich wieder arbeiten gehen.. Ab 20.10.20??..Elternzeit beträgt 1 Jahr.. Danke für ihre Antwort

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, so wird die Mutterschutzfrist (acht Wochen nach Entbindung, vgl. § 3 Abs. 2 MuSchG) auf den Zeitraum des Elternzeitverlangens angerechnet, vgl. § 16 Abs. 1 S. 4 BEEG. D.h., wenn du die Elternzeit für ein Jahr beantragt hast, ist deine Auffassung, dass du am 20.10.2020 wieder arbeiten müsstest, richtig.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra