Liebe Frau Behrens,
ich habe eine Frage zur Berechnung des geldwerten Vorteils eines Firmenwagens während der Elternzeit. Mein Arbeitgeber bietet mir die Möglichkeit den Firmenwagen auch während der Elternzeit zu nutzen. Aufgrund meines Gehaltes werde ich 1800€ Elterngeld erhalten. Der Firmenwagen hat einen Listenpreis von 50.000 €. Werden dann jeden Monat 500€ vom Elterngeld aufgrund des geldwerten Vorteils abgezogen?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen,
VG
Anteil Firmenwagen in Elternzeit
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