Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zum Elterngeld. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.
Im Dezember habe ich meinen Sohn in der 28 Ssw still zur Welt gebracht. Daraufhin war ich noch bis zum 18.02. im Krankengeld. Danach war ich bis zum 18.03. arbeitslos. Seitdem arbeite ich wieder Vollzeit und bin jetzt wieder in der 28 Ssw.
Meine Frage ist jetzt, ob es stimmt, dass das Krankengeld nicht beim Elterngeld mitgerechnet wird. Mein Stand war, dass es angerechnet wird, wenn man Schwangerschaftsbedingt hineinfällt.
Über eure Antworten freue ich mich
Danke schon mal 😘
Anrechnung Krankengeld auf Elterngeld
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Es wird nicht angerechnet, wenn es sich um eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung handelt. Dann verschiebt sich der Zeitraum zur Berechnung weiter nach vorne, weil die Monate mit Krankengeld geklammert werden.