Resturlaub Übertragung/Verfall

Hallo. Ich habe ein spezielles Problem.
Ich bin in Elternzeit wieder Schwanger geworden. Mein Elternzeit endet am 03.11.19 und am 23.12.2019 beginnt mein Mutterschutz von der neuen Schwangerschaft. Zur Überbrückung dieser ca. 6-7 Wochen schlug mir mein Arbeitgeber vor, mein noch vorhandenes resturlaub zu nehmen. dieser würde sonst Ende des Jahres verfallen. allerdings habe ich absolute Bettruhe zu halten und muss vermutlich sogar in ein paar Wochen stationär aufgenommen werden. Zu Hause bekomme ich noch, aufgrund Bettruhe Verordnung, Haushaltshilfe von der Krankenkasse.
Was muss ich jetzt tun? Wenn ich mein Urlaub nicht nehme, weil ich ja krank bin, verfällt dieser tatsächlich?
Wenn ich Urlaub nehme, habe ich dann Anspruch auf Haushaltshilfe? Weil ich ja theoretisch gesund wäre?

Bin derzeit überfragt und auf dringende Beratung sehr dankbar.

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich hat dein Arbeitgeber den dir zustehenden Urlaub, den du vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten hast (=Resturlaub), nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren (vgl. § 17 Abs. 2 BEEG).

Bei einer Erkrankung im Anschluss an die Elternzeit, gilt folgendes: Kann der Urlaub nicht gem. § 17 Abs. 2 BEEG im bei Ende der Elternzeit laufenden oder dem nachfolgenden Urlaubsjahr gewährt werden, verfällt er gem. § 7 Abs. 3 S. 3 BUrlG zum 31. März des Jahres, das auf das „nachfolgende Urlaubsjahr“ folgt.

D.h., Resturlaub aus dem Vorjahr, der vor Beginn der Elternzeit und während des Übertragungszeitraums z.B. wegen einer Erkrankung nicht genommen werden konnte, verfällt – entgegen der früheren Rechtsprechung des BAG – im Umfang des gesetzlichen Mindesturlaubs folglich nicht und kann daher auf den oben bezeichneten Zeitraum übertragen werden.

Der Resturlaub kann also in dem bei Ende der Elternzeit laufenden und/oder dem nachfolgenden Urlaubsjahr genommen werden (bei dir: laufendes Urlaubsjahr 2019, nachfolgendes Urlaubsjahr 2020).

Wie es sich mit der von der Krankenkasse gestellten Haushaltshilfe verhält, kann im Rahmen des Forums nicht beurteilt werden. Am besten erkundigst du dich diesbezüglich direkt bei deiner Krankenkasse.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra

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...auch wenn kein Zeit mehr zum nehmen bleibt??
Das heißt, wie ist es, wenn sich der Mutterschutzfrist vorgezogen wird, durch vorzeitige Entbindung? Ich muss höchstwahrscheinlich 4 Wochen vorher entbinden. Dann hätte ich praktisch nur zwei Wochen Zeit zum Urlaub zu nehmen, für Urlaub von 6 Wochen.