Hallo,
ich habe eine wichtige Frage,
ich habe eine Kleine Tochter geboren 22.04.2018 ich bezog 1 Jahr das Elterngeld, habe aber 2 Jahre Elternzeit beantragt. Nun ging ich nach dem 1. Jahr ab 06/19 wieder Teilzeitarbeiten 15 Stunden. Nun habe ich festgestellt ich bin erneut schwanger.
Jetzt wollten wir wissen wie das neue Elterngeld durch die Teilzeit jetzt berechnet wird?
Wird es einfach mit meinen damaligen Vollzeitgehalt berechnet?
Oder jetzt mit meinen Teilzeitgehalt?
Würde mich um eine Antwort sehr freuen.
Lg Nadine
Bemessungszeitraum Elterngeld
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