Neuen Job unterzeichnen trotz Ungewissheit

Hallo
Ich bin in der 6 Woche schwanger
Unbefristet angestellt und nach 3 Fehlgeburten freuen wir uns riesig
Erster Termin beim Frauenarzt Freitag 27.9

Jedoch sollte ich bzw wollte ich bei einem neuen Arbeitgeber meinen Vertrag nächste Woche unterzeichnen zum 01.11 unbefristet

Was muss ich beachten
Was kann ich tun
Was sollte ich tun
Was ist mit Kündigung und Probezeit

Soviel fragen und das Gefühl es kann wieder schief gehen und ein guter Job würde verloren sein aber in der Firma anfangen und dann evtl Dezember zu sagen man sei schwanger ..... wir sind für jeden Rat und Tipp dankbar

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Sobald du den Arbeitsvertrag bei dem neuen Arbeitgeber unterzeichnest, ist das unbefristete Arbeitsverhältnis zwischen dir und dem neuen Arbeitgeber wirksam vereinbart. Hierauf hat eine Schwangerschaft keinen Einfluss.

Grundsätzlich solltest du deinem Arbeitgeber deine Schwangerschaft mitteilen, sobald du weißt, dass du schwanger bist (vgl. § 15 Abs. 1 S. 1 MuSchG). Es handelt sich dabei zwar nicht um eine Pflicht, da die Entscheidung, ob und wann eine Schwangerschaft mitgeteilt wird deinem grundgesetzlich geschützten Persönlichkeitsrecht unterfällt. Dennoch handelt es sich aber um eine dringende gesetzliche Empfehlung. Denn die Schutzpflichten aus dem Mutterschutzgesetz kann der Arbeitgeber nur bei Kenntnis der Schwangerschaft erfüllen. Mit der Mitteilung schützt die Frau folglich sich und ihr Kind.

Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau dann nur die Tätigkeiten ausüben lassen, für die er die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen hat. So hat dein Arbeitgeber z.B. sicherzustellen, dass du deine Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für dich erforderlich ist, kurz unterbrechen kannst.

Zusammengefasst besteht also keine Pflicht die Schwangerschaft mitzuteilen, dennoch bietet eine Mitteilung an deinen Arbeitgeber den Vorteil, dass dein Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen kann und du davon profitieren kannst.

Zum Thema Kündigung: § 17 MuSchG regelt das Kündigungsverbot von Schwangeren. Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist eine Kündigung gegenüber der Frau unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt ist oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Diese Regelung kommt während der Probezeit genauso zur Anwendung wie nach der Probezeit, d.h. der besondere Kündigungsschutz greift auch während der Probezeit.

Zum Thema Probezeit: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden darf (Schutzfristen gem. § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG). Trotz Beschäftigungsverbot gehört auch diese Zeit zur Probezeit. Es ist also z.B. auch möglich, dass die Probezeit während des Mutterschutzes abläuft. Die Probezeit läuft also weiter, sie pausiert nicht. Durch die Schwangerschaft während der Probezeit entsteht folglich kein Nachteil für dich.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Bitte verzeiht die blöde Frage aber das heißt man kann unterzeichnen und es ist also nur das Problem das eigne Gewissen ?

Vier Monate nach der Entbindung und in der Elternzeit kann man also ganz normal gekündigt werden ???