Probezeit Kündigung?

Guten Tag, ich habe zum 1.9 eine neue Beschäftigung als Erzieherin im Kindergarten angefangen und bin jetzt schwanger. Habe aber sechs Monate Probezeit. Kann mein Arbeitgeber sobald er weiß das ich schwanger bin mich kündigen oder bin ich auf Grund der Schwangerschaft vor einer Kündigung geschützt?
Lg

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

§ 17 MuSchG regelt das Kündigungsverbot von Schwangeren. Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist eine Kündigung gegenüber der Frau unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt ist oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Diese Regelung kommt während der Probezeit genauso zur Anwendung, wie nach der Probezeit, d.h. der besondere Kündigungsschutz greift auch während der Probezeit.

Es ergibt sich aus deinen Angaben nicht, ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt. Es ist jedoch zu beachten, dass das Arbeitsverhältnis bei befristeten Verträgen auch bei Bestehen einer Schwangerschaft zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt endet. In diesem Fall sorgt die Schwangerschaft also nicht automatisch für eine Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra