Hallo Frau Behrens,
derzeit arbeite ich in Teilzeit auf 19h/Woche. Ich möchte nach der Geburt 2 Jahre Elternzeit beantragen.
Nur möchte ich in dieser Zeit nicht vollständig daheim bleiben. D.h. da ich Anspruch auf Elterngeld/ElterngeldPlus habe, habe ich auch die Möglichkeit während meiner Elternzeit zu arbeiten (max. 30 h/Woche?).
Als Beispiel:
1.-5. Monat: komplett daheim
6.-10. Monat: für 10 h/Woche
ab 11. Monat: die gewohnten 19 h/Woche
Nun meine Fragen:
- Muss der Arbeitgeber meiner Stundenverteilung zustimmen oder darf er diese ablehnen?
- Besteht eine Regel, wie oft man max. seine Arbeitszeit innerhalb der Elternzeit einteilen darf? (in meinem Fall sind es 3: daheim, 10 h und 19 h).
- Mein Mann möchte ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragen. Die 3 Jahre Elternzeit gelten für jedes Elternteil?
Vielen Dank für Ihre Mühen.
D.K.