Von der Elternzeit in die Elternzeit

Guten Abend,

ich bin in einer Kita tätig. Als ich schwanger wurde bin ich sofort ins BV gefallen. Daran schloss sich dann der MS und die EZ an.

Wie wäre es, wenn ich in der EZ wieder schwanger würde?

Und wie wird das EG dann berechnet?

Herzliche Grüße ubd schon einmal vielen Dank.

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich sind die Elternzeit der Mutter und der Mutterschutz nicht gleichzeitig möglich. Die vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes ist gesetzlich vorgesehen in § 16 Abs. 3 BEEG. Die Elternzeit ist also vor der neuen Mutterschutzfrist zu beenden.

Beginnt im Zeitraum einer bereits laufenden Elternzeit eine neue Schwangerschaft, wird eine neue Mutterschutzfrist errechnet. Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Mutterschutzfristen nach § 3 MuSchG (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung) ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden (vgl. § 16 Abs. 3 S. 3 MuSchG). Den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gem. § 20 MuSchG erhältst du, wenn du die bis dato laufende Elternzeit offiziell beendest. Es ist also zwingend erforderlich, dass du deine Elternzeit durch schriftliche Mitteilung an deinen Arbeitgeber beendest bevor die neue Mutterschutzfrist beginnt.

Dein Anspruch auf die verbleibenden Wochen der ersten Elternzeit verfällt dadurch nicht. Nach dem Mutterschutz kann wieder Elternzeit genommen werden – entweder für das ältere oder für das jüngere Kind. In beiden Fällen muss die Elternzeit unter Berücksichtigung der geltenden Fristen (7 oder 13 Wochen gem. § 16 Abs. 1 BEEG) vor dem Beginn der Elternzeit schriftlich verlangt werden.

Im Rahmen des Forums können keine Fragen zum Thema Elterngeld beantwortet werden (siehe angehängter Hinweis über den Diskussionen). Einen Elterngeldrechner und weitere Informationen findest du zum Beispiel auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums, außerdem findest du überall vor Ort Elterngeldstellen.


Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra