Hallo,
meine Arbeitskollegin und ich sind derzeit schwanger in der 13. und 14 ssw. Wir sind in einer kleinen Zahnartzpraxis beschäftigt und gehen nach Aussagen der beiden Chefs bald in ein BV wenn die zwei neue Mitarbeiterinnen, die ab 1.9 anfangen, etwas eingearbeitet sind. Wir sind beide nur noch am Empfang tätig.
Ich habe noch 5 Tage Jahres Urlaub übrig und meine Kollegin über 20 Tage. Dieser wurde nun gestern mitgeteilt, ab heute, 2 Wochen Zwangsurlaub zu nehmen,was sie auch getan hat.
Meine Frage lautet nun ob das erlaubt ist? Ich würde mir nämlich gerne meinen Urlaub, wenn ich ins BV gehe irgendwann lieber auszahlen lassen. Oder muss ich vor dem BV meinen Urlaub aufbrauchen wenn die Chefs das wollen bzw verlangen?
LG
zwangsurlaub sehr kurzfristig
1