zwangsurlaub sehr kurzfristig

Hallo,
meine Arbeitskollegin und ich sind derzeit schwanger in der 13. und 14 ssw. Wir sind in einer kleinen Zahnartzpraxis beschäftigt und gehen nach Aussagen der beiden Chefs bald in ein BV wenn die zwei neue Mitarbeiterinnen, die ab 1.9 anfangen, etwas eingearbeitet sind. Wir sind beide nur noch am Empfang tätig.
Ich habe noch 5 Tage Jahres Urlaub übrig und meine Kollegin über 20 Tage. Dieser wurde nun gestern mitgeteilt, ab heute, 2 Wochen Zwangsurlaub zu nehmen,was sie auch getan hat.

Meine Frage lautet nun ob das erlaubt ist? Ich würde mir nämlich gerne meinen Urlaub, wenn ich ins BV gehe irgendwann lieber auszahlen lassen. Oder muss ich vor dem BV meinen Urlaub aufbrauchen wenn die Chefs das wollen bzw verlangen?

LG

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angabe wie folgt beantworten:

Gemäß § 7 Abs. 1 BUrlG sind bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des*der Arbeitnehmer*in zu berücksichtigen, soweit dem dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer*innen nicht entgegenstehen. Die einseitige Anordnung von Urlaub gegen den Willen des*der Arbeitnehmerin setzte daher dringende betriebliche Gründe voraus.

Zudem ist zum Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten in § 24 MuSchG folgendes geregelt: Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn eines Beschäftigungsver-bots nicht oder nicht vollständig erhalten, kann sie nach dem Ende des Beschäftigungsver-bots den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen. Ein etwaiger noch vorhandener Resturlaubsanspruch verfällt aufgrund eines Beschäftigungsverbots folglich nicht.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra