EZ vom Vater

Hallo,

Mein Mann möchte gerne Elternzeit nehmen nachdem unsere Tochter auf die Welt kommt.
Noch 7 Wochen und 4 Tage bis zur ET.

Die 7wochen frist möchten wir halten.

Allerdings, möchte er 1 Monat im Oktober nehmen und den anderen Monat erst nächstes Jahr, wann wissen wir noch garnicht genau.

Wie müsste der Elternzeit antrag beim AG eingereicht werden?
Dann erstmal nur für den 1 monat , oder müsste der andere Monat mit erwähnt werden?

(Allerdings weiss ich zwar das sie bezgl elterngeld keine fragen beantworten , aber vielleicht weiss es ja jemand anders der sich das liest; müsste man den Antrag auf Elterngeld jetzt schon einreichen als Vater ?
Also gesondert? Weil ich ja für mich erst nach ET den Antrag abgeben möchte)

Lg

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Liebe Ratsuchende,
gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich stehen jedem Elternteil bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind zu. Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen (vgl. § 16 Abs. 1 S. 6 BEEG).
Die Elternzeit muss nicht in einem Zeitblock genommen werden. Der Berechtigte kann Zeitabschnitte verschiedener Länge wählen. Ein Mindestumfang für einen Zeitraum ist nicht gefordert.

Nach § 16 I 2 BEEG muss der Arbeitnehmer, der Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beantragt, gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Das bedeutet, dass du bereits im Rahmen der Erstanzeige verbindlich festlegen musst, für welche zwei Monate Elternzeit genommen werden sollen. Dies soll die Planungssicherheit des jeweiligen Arbeitgebers schützen.

Ich hoffe, deine Fragen verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Elternzeit: dein Mann muss direkt beide Monate angeben.

Elterngeld: kann immer erst nach der Geburt beantragt werden, die Geburtsurkunde muss ja mit sowie alle Gehaltsabrechnungen.

Ob ihr fürs Elterngeld einen Antrag oder jeder einen benötigt schaust du am besten auf dem Antrag nach bzw im Internet, da das von Bundesland zu Bundesland variiert.