Wie Elternzeit für 2. Kind während Elternzeit richtig beantragen?

Liebe Frau Behrens,

meine Elternzeit endet am 26.07.2020 offiziell nach zwei Jahren. Nun bekommen wir Baby Nr.2 mit ET 1.3.2020. das Verhältnis zum AG ist leider leider von sehr gut nach 5 Jahren während der 1. SS in sehr schlecht umgewandelt. Ich möchte nun gerne wissen wie ich korrekt die Elternzeit für Kind Nr. beantrage. Ich möchte wieder 2 Jahre nehmen. Kürzt sich dann automatisch die Elternzeit von Kind Nr. 1 oder wird die „aufgehobene/restliche“ Zeit dann wieder nach der Elternzeit für Kind Nr.2 drangehängt? Ich bin mir unsicher ob ich meinem AG alles in einem Brief beantragen/mitteilen soll oder verständnishalber lieber auf mehrere verteilen soll?

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus und liebe Grüße.

Eine Mami die den Durchblick verloren hat 😅

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Liebe Ratsuchende,
gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich sind die Elternzeit der Mutter und der Mutterschutz nicht gleichzeitig möglich. Die vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes ist gesetzlich vorgesehen in § 16 Abs. 3 BEEG. Die Elternzeit ist also vor der neuen Mutterschutzfrist zu beenden und die Beendigung ist dem Arbeitgeber mitzuteilen.

Dein Anspruch auf die verbleibenden Wochen der ersten Elternzeit verfällt dadurch nicht. Nach dem Mutterschutz kann wieder Elternzeit genommen werden – entweder für das ältere oder für das jüngere Kind. In beiden Fällen muss die Elternzeit unter Berücksichtigung der geltenden Fristen (7 oder 13 Wochen gem. § 16 Abs. 1 BEEG) vor dem Beginn der Elternzeit schriftlich verlangt werden.

Der Anspruch auf die Elternzeit des älteren Kindes ist also vielmehr unterbrochen/aufgeschoben, nicht jedoch verfallen. Die infolge der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit verfügbare Restelternzeit kann auch noch für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes beantragt werden (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BEEG).

Ich hoffe, deine Fragen verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Hallo, du solltest als erstes deine laufende Elternzeit vorzeitig beenden für den neuen Mutterschutz (Enddatum 1Tag vor Beginn). Dann bekommst du den gleichen Zuschuss wie bei der vorigen Schwangerschaft.

Dann meldest du einfach nach der Geburt wieder fristgerecht die neue Elternzeit an.

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Vielen lieben Dank für die super Erklärung😀😀😀

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Gerne😊