Mutterschutz

Hallo,
und zwar endet mein Mutterschutz am 12.5. Meisten nimmt man ja alle Urlaubstage/Überstunden vor dem Mutterschutz.

Bekomme ich dann die Urlaubstage vom Mai auch oder bekomme ich die nur bis April ?

Vielen Dank im voraus 😊

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Du hast auch für den Mai noch Urlaubsanspruch.

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Danke für deine Antwort.
Anteilig oder komplett?

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Da der Urlaubsanspruch nur in der Elternzeit für komplette Kalendermonate gekürzt werden darf, erwirbst du für den Mai noch den vollen Urlaubsanspruch.

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Liebe Ratsuchende,
gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Gemäß § 2 III 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) begründen die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt im Sinne des § 3 MuSchG ein Beschäftigungsverbot.

Während eines solchen Beschäftigungsverbotes besteht der Anspruch auf Erholungsurlaub fort (vgl. § 24 MuSchG). Um eine Benachteiligung wegen der Schwangerschaft auszuschließen, müssen durch Beschäftigungsverbote verursachte Ausfallzeiten zum Zwecke der Berechnung des Urlaubsanspruches als tatsächliche Beschäftigungszeiten gerechnet werden.

Ob dir für Mai der Urlaub anteilig oder komplett gewährt wird, kann ich an Hand deiner Angaben leider nicht beurteilen. Dafür bedarf es einer umfassenden Prüfung deines Arbeitsvertrages und möglicher anderweitiger Vereinbarungen. Dies kann im Rahmen des Forums nicht gewährleistet werden.

Grundsätzlich entsteht der volle Urlaubsanspruch erstmalig nach Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit des § 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und anschließend zum jeweiligen Beginn des Kalenderjahres.

Ich hoffe, deine Fragen verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra