Arbeitszeiten in der Schwangerschaft

Guten Morgen,
Ich plane in naher Zukunft schwanger zu werden.
Ich habe aktuell einen Arbeitsvertrag für 4 Tage die Woche und 38,5 Stunden. Das geht so ja lt. Mutterschutzgesetz nicht... wenn ich die 8,5 Stunden an 4 Tagen arbeite, dann bleiben noch 4 Stunden über.
Muss ich dann auf eine 5 Tage Woche gehen? Oder bekomme ich nur 34 Stunden bezahlt? Oder muss mein Arbetgeber mich trotzdem voll bezahlen und ich darf halt nur die 34stundne arbeiten?
Danke und viele Grüße 😊

1

Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Das Verbot der Mehrarbeit sowie die Ruhezeiten sind in § 4 MuSchG geregelt. Danach darf der Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau, die 18 Jahre oder älter ist, nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über achteinhalb Stunden täglich oder über 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat.

Eine schwangere oder stillende Frau unter 18 Jahren darf der Arbeitgeber nicht mit einer Arbeit beschäftigen, die die Frau über acht Stunden täglich oder über 80 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat.

Außerdem darf der Arbeitgeber eine schwangere oder stillende Frau nicht in einem Umfang beschäftigen, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats übersteigt.

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss der Arbeitgeber der schwangeren oder stillenden Frau eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewähren.

Wie dein Vorgesetzter und du die Einhaltung dieses Gesetzes sicherstellt, kann im Rahmen dieses Forums nicht geklärt werden. Es besteht für deinen Arbeitgeber keine Pflicht dich z.B. teilweise unter Weiterzahlung des vollen Entgelts freizustellen.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra