Elternzeit und Nebentätigkeit

Hallo!

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit. Schon ohne Bezug von Elterngeld.

Ich habe einen festen Arbeitsvertrag mit einer Teilzeitstelle.

Hierzu hatte ich von meinem Arbeitgeber die Genehmigung schon vor Jahren eingeholt eine Nebentätigkeit auszuüben. Diese darf 30 Stunden die Woche nicht überschreiten. Das habe ich schriftlich vorliegen.

Nun mache ich eine praktikum im Rahmen meines Studiums dies überschreitet 20 Stunden die Woche nicht. Aber ich würde weit mehr als 450€ bezahlt bekommen. ( aber als Praktikantin Tarifvertraglich angestellt sein)

Muss ich das nun extra genehmigen lassen?

Und wer zahlt denn dann meine Krankenkasse??

Also verbleibt das alles bei meinem richtigen Arbeitgeber oder zahle ich diese dann an meiner Praktikumsstellle??

Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen

Freundliche Grüße

1

Liebe Ratsuchende,

leider können wir aufgrund deiner Angaben an dieser Stelle nicht weiterhelfen, da teilweise Informationen fehlen, die für eine ausreichende Antwort zwingend erforderlich wären. Beachte bitte, dass die Beantwortung der Fragen im Rahmen des Forums keine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf deine spezifische Situation eingeht, ersetzen kann. Es handelt sich um einen Sachverhalt, der zwingend nach Maßgabe deines Einzelfalls zu beurteilen ist.


Vielen Dank für dein Verständnis und für die Zukunft alles Gute.

Liebe Grüße,
Alexandra

2

Hallo!

Welche Angaben fehlen Ihnen denn - vielleicht kann ich diese ja noch nennen.

Können Sie beantworten ob ich die Erlaubnis zu einer Nebentätigkeit erneut einholen muss? ( ich habe ja eine generelle Erlaubnis)Da sie nun in der Elternzeit liegt?

Freundliche Grüße

3

Liebe Ratsuchende,

gemäß § 15 IV 1 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) darfst du während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden im Durchschnitt pro Monat in Teilzeit tätig werden. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kannst du bis zu 30 Stunden auch bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten (vgl. § 15 Abs. 4 S. 3 BEEG).

Um beurteilen zu können, ob eine erneute Erlaubnis zur Ausübung einer Nebentätigkeit deines Arbeitgebers erforderlich ist, bedarf es einer umfassenden Prüfung deines Arbeitsvertrages und etwaiger weiterer Vereinbarungen und kann pauschal leider nicht beantwortet werden. Dies kann im Rahmen des Forums leider nicht vorgenommen werden.

Liebe Grüße,
Alexandra