BV und Dienstwagen

Liebe Alexandra,
ich bin im Aussendienst tätig und besitze einen Dienstwagen, welchen ich mit 1% versteuere und auch im vollen Umfang privat nutzen kann.
Ich möchte eine individuelle BV beantragen, aufgrund meiner Reisetätigkeit, Unfallgefahr und des Alters. In meinem Arbeitsvertrag steht, dass das Fahrzeug im Falle von Schwangerschaft und BV abzugeben ist. Nun meine Frage: Ist das rechtens? Das Fahrzeug ist ja ein Gehaltsbestandteil und privat zu nutzen.
Kann man sich diesbezüglich auf irgendwelche Paragraphen stützen?
Wie würde mein Gehalt denn dann ohne Dienstwagen berechnet, es fehlt mir dann ja die Differenz?
Über eine Antwort wäre ich sehr sehr dankbar!
Herzlichen Dank und viele Grüße

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Fragen aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Die Überlassung eines Firmenwagens auch für private Zwecke ist Naturalbezug und damit Arbeitslohn. Die private Nutzung des Dienstwagens stellt damit einen Teil der Arbeitsvergütung dar und ist eine Gegenleistung des Arbeitgebers für die geschuldete Arbeitsleistung.

Grundsätzlich besteht der Anspruch auf die Privatnutzung des Dienstfahrzeuges auch während eines mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes fort (vgl. LAG Köln, Urteil vom 12.03.2015, Az. 7 Sa 973/14).

Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn im Arbeitsvertrag oder in der Dienstwagenvereinbarung eine Widerrufsklausel vereinbart wurde, wonach sich der Arbeitgeber vorbehalten hat, die Überlassung des Dienstwagens zu widerrufen. Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Widerrufsklausel nicht nach § 308 Nr. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu beanstanden, wenn der Widerrufsvorbehalt mit einem transparenten Widerrufsgrund versehen ist (vgl. BAG, Urteil v. 21.03.12, Az. 5 AZR 651/10). Die Ausübung eines solchen Widerrufs ist jedoch nur nach billigem Ermessen zulässig.

Die Interessenabwägung könnte im Einzelfall beispielsweise dazu führen, dass der Dienstwagen nur unter Einräumung einer Auslauffrist zurückgefordert werden darf, damit du dich gegebenenfalls um ein Ersatzfahrzeug kümmern kannst, wenn der Dienstwagen dein einziger Pkw ist. Ob das allerdings auch bei dir der Fall ist, kann hier nicht abschließend beurteilt werden.

Inwieweit sich die Pauschalversteuerung (1% Regelung) bei Widerruf der Dienstwagenüberlassung auf dein Gehalt auswirkt, kann im Rahmen dieses Forums leider nicht beantwortet werden.

Für eine weitergehende Beurteilung sind zwingend die Umstände des Einzelfalls maßgebend, so dass eine abschließende Aussage im Rahmen des Forums nicht vorgenommen werden kann. Die Beantwortung der Fragen im Rahmen des Experten-Forums kann und soll eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung, die auf die spezifische Situation der Ratsuchenden eingeht, daher nicht ersetzen. Um in diesem Fall eine ausreichende juristische Beratung zu erhalten, ist ggf. das Aufsuchen eines Rechtsanwaltes erforderlich.

Ich hoffe, deine Fragen verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Herzliche Grüße