Mutterschutz Urlaub

Hallo, meine Frage wäre mein Mutterschutz beginnt am 5.9.2019 (ET 31.10.2019) mein Urlaub ist aufgebraucht allerdings beginnt mein neuer Anspruch auf Urlaub im Okotber. Kann ich von dem noch Gebrauch machen vorher?

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Liebe Ratsuchende,

nach § 24 Satz 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG) verfällt ein bestehender Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt in dem die Arbeitnehmerin in Mutterschutz geht nicht. Den bestehenden Resturlaub kann sie nach Ablauf der Mutterschutzzeiten im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.

Sofern sich an den Mutterschutz nahtlos eine beantragte Elternzeit anschließen sollte, regelt § 17 II Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), dass der Urlaub, der vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig genommen werden konnte, vom Arbeitgeber nach Ablauf der Elternzeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr zu gewähren ist.

Ob für dich ab Oktober ein neuer Urlaubsanspruch entsteht, kann ich an Hand deiner Angaben leider nicht beurteilen.

Der volle Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit des § 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und anschließend zum jeweiligen Beginn des Kalenderjahres. Erst mit seiner Entstehung ist der Urlaubsanspruch fällig und vom Arbeitgeber zu gewähren (vgl. § 271 I Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).
Durch die Bindung an das Kalenderjahr soll gewährleistet werden, dass Urlaub nicht „im Voraus“ genommen werden kann.

Ich hoffe, deine Fragen verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra