Unfall in Elternzeit des Mannes

Sehr geehrte Frau Behrens,
ich hätte da eine Frage zur Elternzeit.
Mein Mann befindet sich z.Z. in der zweimonatigen Elternzeit nach der Geburt unseres Kindes, die bald endet.
Kürzlich kam es bei privaten Bauarbeiten zu einem kleinen Unfall, bei dem die Fingerkuppe meines Mannes abgetrennt wurde. Er bekommt nun eine spezielle Folienbehandlung, d.h. die Fingerkuppe ist während der Behandlung weiterhin eine geöffnete Fleischwunde. Somit kann er unser Kind nicht ein mal hochheben, weil das sonst fürchterlich weh tut.
Meine Frage ist nun, ob die Elternzeit in einen solchen Fall unterbrochen wird und nach der Genesung wieder aufgenommen werden kann? Schließlich kann er gerade nicht mal für sein Kind sorgen.

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

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Liebe*r Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Durch den Antrag auf Elternzeit wird der Zeitraum grundsätzlich verbindlich festgelegt. Eine Unterbrechung der Elternzeit für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit (sei es aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung) ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Manchmal lohnt es sich jedoch mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Es besteht nämlich die Möglichkeit, dass beide Elternteile parallel in Elternzeit gehen, um sich um das Kind zu sorgen (vgl. § 15 Abs. 3 BEEG). Die Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes muss zwar spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangt werden (vgl. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BEEG). Bei den Fristen handelt es sich um Schutzfristen für den Arbeitgeber, der ausreichend Zeit haben soll, hinsichtlich des frei werdenden Arbeitsplatzes zu disponieren. Der Arbeitgeber kann auf die Fristeinhaltung auch verzichten.


Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben und wünsche alles Gute für dich und deinen Mann.

Liebe Grüße,
Alexandra