Mutterschutzgeld

Hallo liebe Expertin,
derzeit habe ich zwei Stellen bei zwei unterschiedlichen Arbeitgebern (10 Stunden und 28 Stunden). Mein Mutterschutz startet am 25 Oktober und geht dann bis Anfang Februar. Nun läuft aber meine 10 Stundenstelle am 30.10 aus - bekomme ich dann von der Stelle für November bis Februar Mutterschutzgeld?

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Gemäß § 20 I 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber während des bestehenden Beschäftigungsverhältnisses für den Zeitraum des Mutterschutzes gezahlt.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch die Zuschusspflicht des Arbeitgebers entfällt.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra