Gerade neuen Vertrag unterschrieben- jetzt schwanger

Hallo, mein Mann und ich haben lange versucht schwanger zu werden, leider hat es über ein Jahr nicht geklappt. Dann entschied ich meinen langweiligen Job zu kündigen und mir einen neuen, interessanteren zu suchen. Das hat tatsächlich geklappt. Im Bewerbungsgespräch fragt man mich bereits wie es mit der Familienplanung aussähe und ich sagte das ich mich erstmal auf die Karriere konzentrieren möchte.
Einen Tag nachdem ich den Vertrag unterschrieben zurückschickte, war mein Test positiv.
Ich bin also erst in der 5.woche und fange zum 1.9. an.
Nun frage ich mich ob ich irgendetwas zu befürchten habe. Pausiert die Probezeit wenn man vor Ablauf in den Mutterschutz geht? Oder geht sie weiter? Können Sie mich kündigen wenn ich zurück kommen möchte? Haben Sie irgendeinen Rat für mich? Ich fühle mich jetzt natürlich sehr schlecht mit der Situation. Viele Grüße

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Zu deiner ersten Frage: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung und bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden darf (Schutzfristen gem. § 3 Abs. 1 und 2 MuSchG). Trotz Beschäftigungsverbot gehört auch diese Zeit zur Probezeit. Es ist also z.B. auch möglich, dass die Probezeit während des Mutterschutzes abläuft. Die Probezeit läuft also weiter, sie pausiert nicht. Durch die Schwangerschaft während der Probezeit entsteht folglich kein Nachteil für dich.

Zu deiner zweiten Frage: § 17 MuSchG regelt das Kündigungsverbot von Schwangeren. Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist eine Kündigung gegenüber der Frau unzulässig. Diese Regelung kommt während der Probezeit genauso zur Anwendung, wie nach der Probezeit.

Es ergibt sich aus deinen Angaben nicht, ob es sich um ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis handelt. Es ist jedoch zu beachten, dass das Arbeitsverhältnis bei befristeten Verträgen auch bei Bestehen einer Schwangerschaft zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt endet. In diesem Fall sorgt die Schwangerschaft also nicht automatisch für eine Verlängerung des befristeten Arbeitsvertrags.


Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra