Arbeitgeber hält sich nicht an Gesetze

Ich (33 J, 1. Schwangerschaft) arbeite in einem Sanitärgroßhandel (350 MA), in einer Außenstelle (50 km entfernt vom Haupthaus) in einem Lager (5 min Fahrweg) und verkaufe dort direkt an den Handwerker Ware die auch zum Teil sehr schwer ist (Badewannen, WC's, Kupferrohre uvm.)- ist quasi eine reine Männerdomäne. Ich leite den Laden ganz allein und habe nie Hilfe, sowie ist dieser auch durchgehend geöffnet (keine Pausenvertretung vorhanden). Die Pause wird aber unabhängig davon dennoch automatisch im System einfach so abgezogen (mo-do 15 min Frühstück und 45 min Mittag, Freitags 30 Min Frühstück). Ich bekomme täglich Ware rein, die ich selbstständig wegräumen muss und die eben sehr schwer ist. Ich muss mich regelmäßig Bücken und Strecken, sowie Heben. Mir fällt das alles nicht so leicht. Mein Arbeitgeber möchte mich aufgrund Personalmangels auch nicht da raus nehmen. Nach 3 Monatigen Diskussionen mit dem Betriebsrat, wurde mir jetzt ein anderer Arbeitsplatz ( 20 km) zugeteilt, mit der selben Tätigkeit (sogar 3x mehr als vorher, da hier der Umsatz höher ist, dementsprechend kommt mehr Ware etc. Und mehr Stress) und das natürlich immer noch ohne Hilfe, dafür mit einer festen Pause von 13.00-13.45 Uhr.
Der Betriebsrat meinte, wenn ich dort nicht hinfahren möchte, dann sollte ich ein Schreiben aufsetzen wo ich dem GF mitteile, dass ich auf meine Pause verzichte. (Würde ich nie machen).
In einen anderen Standort versetzen od eine ganz andere Tätigkeit möchten sie mir aber nicht zuteilen. Beschäftigungsverbot möchten sie nicht geben, da wir ja einen Personalmangel haben.
Ich bin in der 18. Woche und hatte jetzt die letzten 2 Wochen schon starke Schmerzen gehabt und sogar in der 9. Wo Blutungen gehabt. Mir geht es sonst auch nicht sonderlich gut, da ich sehr gestresst bin und mich unfair behandelt fühle.
Was kann ich da jetzt noch gegen tun?
Danke schön schon einmal!
*Ein foto des Arbeitsplatzes ist beigefügt!

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Ich bin zwar kein Fachmann, aber habt ihr einen BetriebsARZT? Meiner hat sich die Arbeitsbedingungen ganz genau erklären lassen und Vorschriften gemacht - wenn die nicht eingehalten werden schickt er mich ins Beschäftigungsverbot (Pause, KEINE Alleinarbeit, Sitzmöglichkeit, Rückzugsmöglichkeit, keine Überstunden, Achtsamer Umgang mit Infektionen, NICHTS heben über 5 Kilo) ich arbeite im Kiga. Aber ich denke dass auch ein anderer Betriebsarzt in einer anderen Branche da was machen kann.
Den Wisch ohne Pause würde ich auch nicht unterschrieben
Lg

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit ein ärztliches Beschäftigungsverbot einzuholen:

Das individuelle Beschäftigungsverbot ist in § 16 Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Danach darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau nicht beschäftigen, soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Hier ist auch geregelt, dass ein Arbeitgeber eine Frau, die nach einem ärztlichen Zeugnis in den ersten Monaten nach der Entbindung nicht voll leistungsfähig ist, nicht mit Arbeiten, die ihre Leistungsfähigkeit übersteigen, beschäftigt werden darf. Für die Aussprache eines individuellen Beschäftigungsverbots ist somit maßgeblich, ob durch die Fortführung der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter und Kind konkret gefährdet wird, und nicht, ob von dem Arbeitsplatz eine spezielle Gefährdung ausgeht. Sobald durch ein ärztliches Zeugnis ein individuelles Beschäftigungsverbot greift, darf die schwangere Frau durch den Arbeitgeber nicht mehr beschäftigt werden und zwar unabhängig von der Schwangerschaftswoche.

Deinen Angaben zufolge geht es dir jedoch wahrscheinlich um das arbeitsplatzbezogene generelle Beschäftigungsverbot. Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Tätigkeit und den Arbeitsbedingungen vorzunehmen und nach dieser Maßgabe die erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen und diese einzuhalten (vgl. § 10 MuSchG). Hier trifft also den Arbeitgeber eine Handlungspflicht. § 11 MuSchG regelt hier einen ausführlichen Katalog mit unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen.

Deiner Tätigkeitsbeschreibung nach könnte in deinem Fall § 11 V 1, 2 Nr. 1 MuSchG greifen.
Danach darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen sie ohne mechanische Hilfsmittel regelmäßig Lasten von mehr als 5 Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als 10 Kilogramm Gewicht von Hand heben, halten, bewegen oder befördern muss.


Ich hoffe, deine Fragen verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra