Mehrere Fragen zu BV und Elterngeld/Elternzeit...

Guten Morgen,

ich habe gleich mehrere Fragen:

1. Worauf muss ich bei der Arbeit achten bzw. was darf ich nicht tun? Ich bin hauptsächlich im Büro, aber manchmal bei Kunden, wo es entweder sehr heiß, u.U. sehr kalt, sehr laut ist und manchmal mit Chemikalien gearbeitet wird. Sollte ich direkt von diesen Arbeiten ausgeschlossen werden? Ich bin ca. in der 6. SSW

2. Ist es richtig, dass ich beim Elterngeld plus nebenbei bis zu 30 Stunden arbeiten darf und gilt das auch wenn ich die Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantrage, bei dem ich angestellt bin, die Tätigkeit, die ich weiter ausüben möchte aber meine selbstständige Tätigkeit ist, die ich sonst im Nebengewerbe ausführen?
Ich bin Teilzeit (4 Tage / Woche) angestellt und arbeite ca 1 Tag die Woche selbstständig.

Vielen Dank!

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Ab dem Tag, an dem du deinem Arbeitgeber mitteilst, dass du schwanger bist, gilt für dich das Mutterschutzgesetz. Der Arbeitgeber muss dann die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach Maßgabe einer Gefährdungsbeurteilung festlegen und einhalten (vgl. § 10 Abs. 1 und 2 MuSchG). Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau nur diejenigen Tätigkeiten ausüben lassen, für die er die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen hat.

So hat der Arbeitgeber z.B. sicherzustellen, dass du die Tätigkeit am Arbeitsplatz, soweit es für dich erforderlich ist, kurz unterbrechen kannst. Während der Pausen und Arbeitsunter-brechungen muss dann sichergestellt werden, dass du dich hinlegen, hinsetzen und ausruhen kannst (vgl. § 9 Abs. 3 MuSchG).

Weiterhin darf dich dein Arbeitgeber keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen du körper-lichen Belastungen in einem Maß ausgesetzt bist oder sein kannst, die für dich oder dein Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellen. So darf eine schwangere Frau beispiels-weise keine Tätigkeiten ausüben, bei denen sie regelmäßig physikalischen Einwirkungen wie Hitze und Kälte in einem Maß ausgesetzt ist, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unver-antwortbare Gefährdung darstellt (vgl. § 11 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 MuSchG). Der § 11 MuSchG regelt einen ausführlichen Katalog mit unzulässigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen.

Für eine genaue Beurteilung kommt es also entscheidend auf deinen individuellen Arbeitsall-tag an. Dein Arbeitgeber hat dir ein Gespräch über die Anpassung deine Arbeitsbedingungen anzubieten. Hier kann dann genau erörtert werden, wo Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen und welche Aufgaben du weiterhin gut übernehmen kannst.

Zu deiner zweiten Frage: Im Rahmen des Expertenforums können keine Fragen zum Thema Elterngeld beantwortet werden (siehe Hinweis über dem Forum vom urbia-Team). Einen Elterngeldrechner und weitere Informationen findest du zum Beispiel auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums, außerdem findest du überall vor Ort Elterngeldstellen.


Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Vielen Dank!
Dann weiß ich jetzt auf jeden Fall wo im Mutterschutzgesetz ich nachschauen kann und werde danach mit meinem Arbeitgeber sprechen.