Beschäftigungsverbot

Hallo,

aktuell arbeite ich 28 Stunden und mit meinem Arbeitgeber ist schon lange vereinbart, dass ich in 2 Monaten auf 35 Stunden aufstocke. Wenn ich jetzt ein Beschäftigungsverbot erhalte und noch 6 Monate schwanger bin habe ich dann Anspruch auf 2 Monate Gehalt der 28 Stunden und dann der 35 Stunden. Oder habe ich pech gehabt und bekomme nur das Geld der 28 Stunden während des Beschäftigungsverbot.

Ich hoffe es ist verständlich was ich meine.

Vielen Dank.

Lg

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Als Mutterschutzlohn, der während des Beschäftigungsverbots vom Arbeitgeber gezahlt wird, wird grundsätzlich das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt (vgl. § 18 S. 1 und 2 MuSchG).

Nun soll – wie von dir geschildert – eine Erhöhung deiner Arbeitszeit und dementsprechend eine Änderung der Arbeitsentgelthöhe erfolgen. Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für den Mutterschutzlohn zugrunde zu legen, und zwar ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird (vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 MuSchG). Von einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist auszugehen, wenn diese wenigstens drei Kalendermonate andauert.

Zusammenfassend bedeutet das also, dass ab dem Zeitraum, wo du aufgrund der Aufstockung auf 35 Stunden eine Änderung der Arbeitsentgelthöhe erzielst, dieses Arbeitsentgelt bei der Berechnung für den Mutterschutzlohn zugrunde zu legen ist. In den Monaten vor der Stundenaufstockung erfolgt die Berechnung aufgrund des Arbeitsentgelts, welches du bei 28 Stunden erzielt hast.

Hintergrund ist, dass Frauen, die wegen mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten ganz oder teilweise die Arbeit aussetzen, hinsichtlich des Entgeltanspruchs weder besser noch schlechter gestellt werden dürfen als wenn sie gearbeitet hätten.


Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Vielen lieben Dank für die Antwort.