Erneut Schwanger in EZ

Hallo :-)

Folgende Frage.. mein Sohn ist 14 Monate alt und wir sind erneut schwanger :-)

Für meinen Sohn habe ich zwei Jahre EZ beantragt (zum 10.05.2020), die ich allerdings eigentlich gerne auf drei Jahre verlängern wollte.

Der ET für Kind 2 ist für den 09.04.2020 datiert.

Meine Frage ist.. kann ich meine Elternzeit nachträglich an die EZ von Kind 2 dran hängen? Falls ja, ist es erforderlich auf drei Jahre EZ zu verlängern?

Und Frage zwei: kann ich die EZ schon zu beginn der neuen Mutterschutzfrist beenden und somit Mutterschaftgeld + den Zuschuss der KK beantragen?

Danke im Voraus für die Antwort.

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Liebe Ratsuchende,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Grundsätzlich sind die Elternzeit der Mutter und der Mutterschutz nicht gleichzeitig möglich. Die vorzeitige Beendigung der Elternzeit wegen der Geburt eines weiteren Kindes ist gesetzlich vorgesehen in § 16 Abs. 3 BEEG. Die Elternzeit ist also vor der neuen Mutterschutzfrist zu beenden.

Beginnt im Zeitraum einer bereits laufenden Elternzeit eine neue Schwangerschaft, wird eine neue Mutterschutzfrist errechnet. Mutterschaftsgeld und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhältst du, wenn du die bis dato laufende Elternzeit offiziell beendest.

Dein Anspruch auf die verbleibenden Wochen der ersten Elternzeit verfällt dadurch nicht. Nach dem Mutterschutz kann wieder Elternzeit genommen werden – entweder für das ältere oder für das jüngere Kind. In beiden Fällen muss die Elternzeit unter Berücksichtigung der geltenden Fristen (7 oder 13 Wochen gem. § 16 Abs. 1 BEEG) vor dem Beginn der Elternzeit schriftlich verlangt werden.

Der Anspruch auf die Elternzeit des älteren Kindes ist also vielmehr unterbrochen/aufgeschoben, nicht jedoch verfallen. Es ist nicht erforderlich die Elternzeit zwingend auf drei Jahre zu verlängern.

Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra