Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen

Hallo,

ich bin in der ssw 10+5 und habe am 15.8. meine erste Vorsorgeuntersuchung.

Ich werde dafür auch freigestellt, da ich leider keinen späteren Termin kriegen konnte.

Da ich eine Stunde Fahrtweg zur Firma habe, habe ich meine Chefin gefragt, ob ich im Anschluss noch ins Büro kommen soll.

Ihre Aussage:

"Ne, brauchst dann nicht wiederkommen, die Stunden werden dann einfach nachgeholt."

Ist das richtig?

Muss ich die Stunden dann noch nachholen?
Dann macht es ja mehr Sinn, wenn ich danach noch ins Büro fahre, weil ja auch der Fahrtweg in die Freistellungszeit mit einfließt, oder irre ich mich jetzt?

Hoffe mir kann da jemand helfen.

Liebe Grüße
Sina

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Hallo Sina,

gerne möchte ich deine Frage aufgrund deiner Angaben wie folgt beantworten:

Der Anspruch auf Freistellung für die Zeit, die zur Durchführung der Untersuchung erforderlich ist, ergibt sich grundsätzlich aus § 7 Abs. 1 MuSchG. Dieser Anspruch ist als bezahlte Freistellung ausgestaltet, d.h. der Arbeitgeber hat das Entgelt so zu zahlen, als wenn du normal gearbeitet hättest (ergibt sich aus § 23 Abs. 1 MuSchG).

Der Anspruch auf die Freistellung erstreckt sich dabei nicht nur auf die Dauer der Untersuchung selbst, sondern auf die gesamte Zeit, die dafür erforderlich ist, also insbesondere auch auf Wartezeiten und Wegezeiten/Fahrtweg. Du liegst also richtig mit deiner Annahme, dass der Fahrtweg in die Freistellungszeit einfließt.

Für deine Frage, ob du die Stunden nachholen musst, ist zu differenzieren:

Freistellungszeiten, also die Zeit, die für die Untersuchung erforderlich ist, sind weder vor- noch nachzuarbeiten. Dies ergibt sich aus § 23 Abs. 1 MuSchG.

Anders verhält es sich jedoch mit der Zeit nach der Untersuchung, in der du deine Arbeit wieder aufnehmen und deiner Arbeitspflicht aus deinem Arbeitsvertrag nachkommen könntest/müsstest. Dein Arbeitgeber und du können hier natürlich vereinbaren, dass du an dem Tag der Untersuchung nicht mehr arbeiten musst. Da dein Arbeitgeber jedoch einen Anspruch auf deine Arbeitsleistung hat, müssten diese Stunden (nicht die der Freistellung) dann nachgeholt werden.


Ich hoffe, deine Frage verständlich beantwortet zu haben.

Liebe Grüße,
Alexandra

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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Dann macht es für mich mehr Sinn, wenn ich vor und nach dem Termin zur Arbeit fahre.

Ich arbeite immer von 8 bis 17 Uhr und ich wurde darauf hingewiesen, dass ich keine Mehrstunden mehr leisten darf.

Ein Nachholen würde somit gar nicht funktionieren.

Und bevor meine Chefin mich auf dem Kieker hat, leiste ich meine Stunden besser noch am selben Tag.

Vielen Dank nochmal.

Liebe Grüße
Sina