Leistungszulage beim Elterngeld

Hallo Mädels,

ich habe eine Frage zum Elterngeld. Ich hoffe jemand kennt sich da gut aus.

Ich bekomme zusammen mit meinem Grundgehalt regelmäßig jeden Monat eine Leistungszulage von 10%. Nun lese ich immer wieder, dass viele Frauen das nicht angerechnet bekommen. Ich finde, dass es keine unregelmäßige Sonderzahlung ist und muss für das Elterngeld mitgerechnet werden. Bei mir würde das nämlich 70€ mehr Elterngeld bedeuten.
Habe ich nun recht oder wird die regelmäßige Leistungszulage nicht berücksichtigt?

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Hallo,

bei mir wurde die Leistungszulage bei meinem ersten Kind berücksichtigt.

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Hallo patty,

vielen Dank für deine Antwort!
Das hört sich schon mal sehr vielversprechend an #huepf

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Ich glaube das kommt auch immer auf den/die SachbearbeiterIn an.

Ich hatte bevor mein Sohn kam einen Firmenwagen, der angeblich auch nicht angerechnet werden könnte laut meiner Internetrecherche.
Letztendlich ist er mir dann aber voll angerechnet worden.

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Meines Wissens zählt alles, was normal versteuert wird. Wenn dein AG die Leistungszulage als Sonderzahlung versteuert, wird es beim Elterngeld nicht mit betrachtet, ansonsten schon. Schau mal auf deine Gehaltsabrechnung.