Benötigt man trotz eheurkunde die Geburtsurkunde der eltern?

Irgendwie lese ich überall was anderes..

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Das kann man so Pauschal nicht beantworten.
Das kommt zum einen auf den Standesbeamten an (da gibt es ja auch den ein oder anderen Spielraum) und zum anderen wann und wo ihr geheiratet habt bzw. geboren seid.

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Sowohl in Hamburg als auch in Niedersachsen benötigt man eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister und eine beglaubigte Abschrift aus dem Ehestandsregister. Letztere aber nur, wenn die Ehe erst nach 2008 geschlossen wurde. Beides erhält man auf dem Standesamt des Geburtsortes bzw. des Ortes, an dem man geheiratet hat. Die Geburts- und Eheurkunden die man zu Hause im Stammbuch hat reichen da nicht aus.

Wie es sich in anderen Bundesländern verhält, weiß ich leider nicht.

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Wir (BaWü) haben nichts gebraucht außer der Eheurkunde. Unsere Kinder wurden aber auf dem selben Standesamt angemeldet, auf dem auch die Eheschließung stattfand.
Ruf doch einfach auf dem für Euch zuständigen Standesamt (Ort der Entbindung) an.

lgj

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Wenn man das so liest, scheint es wirklich überall anders zu sein. Beim ersten Kind waren wir nicht verheiratet und es reichten unsere Geburtsurkunden. Beim zweiten haben wir unser Familienbuch inkl. Geburts-und Eheurkunde angegeben.

Frag am besten beim Standesamt oder deiner Klinik nach, letztere sollten das ja auch wissen.
LG aus Schleswig-Holstein

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Hallo :-) danke für die vielen Antworten. Ich habe inzwischen jemanden beim Standesamt erreicht. Mein Mann und ich sind beide in der selben Stadt geboren, verheiratet worden und der kleine wird wohl auch da zur Welt kommen. Also reicht die einfache Kopie der eheurkunde. Macht auch Sinn wenn ich drüber nachdenke....Denn die Stadt hat ja alles von uns im original da. Schönen abend