Rückbildungskurs (Krankenkasse)

Hallo #winke

ich hatte bisher eigentlich immer gedacht das die Krankenkasse die Kosten für die Rückbildung übernimmt, so wie eben auch bei der Geburtsvorbereitung.

Meine Krankenkasse bezuschusst die Rückbildung aber "nur".

Wie ist das bei euch?

Vielleicht ist es ja auch von KK zu KK unterschiedlich.
Auf der Homepage meiner KK steht das z.B. auch das die Kosten übernommen werden,
aber bei einem persönlichen Anruf wurde das nicht bestätigt.

Gut, die Kosten sind nicht die Welt und ich will ja eh hin, da ich die letzten Monate der Schwangerschaft ein wenig Probleme mit dem Beckenboden hatte und meine Hebamme mir dazu rät, aber eigenartig finde ich es schon das es nicht voll übernommen wird.

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Ich bin bei der Barmer Gek und die haben den rückbildungskurs übernommen. Stunden zu denen ich nicht bin hätte ich selber zahlen müssen aber da es durch krankheit war musste ich nix zahlen.

Lg
Laly

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Ich bin bei de DAK, Rückbildung wurde auch komplett bezahlt. Fehlstunden musste man selbst zahlen, war irgendwas um die 10€ pro Zeitstunde.

LG bellis

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Hallo,

also ich habe es jetzt schon öfter erlebt, dass ich bei der KK (TKK) angerufen habe und gefragt habe, ob dies oder jenes übernommen wird und es hieß dann oft "nein" ... wurde dann aber doch immer alles übernommen. Ich weiß nicht, ob das eine Masche ist, dass die Leute es gar nicht machen oder ob die es nicht wissen? Wenn auf der Homepage steht, dass sie übernommen werden, ruf nochmals an und sag das! Ich kenne es auch nur so, dass die Kosten komplett übernommen werden. Meine FA sagte sogar, wenn ich auch nach dem RüBi Kurs noch Probleme hätte, würde sie mir ein Rezept geben und ich könnte noch mehr Stunden machen! Bei mir wurde es auch übernommen, bin privat versichert und bei der Beihilfe.

LG

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Ich bezahle bei meiner Hebamme 74 € und bekomme am Schluss von ihr 62 € wieder. Sie rechnet das mit der KK ab.

LG

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Solltest du in einer gesetzlichen KK sein MUSS sie 10 Zeitstunden á 6,42 bezahlen (Fehlstunden müssen die Frauen dann selbst tragen) - das ist gesetzlich festgelegt und in der Regel schreibt die Hebamme die Rechnung direkt an die KK.

Wie gesagt- bei gesetzlichen KK ist es festgelegt und da gibts nix dran zu rütteln- steht in der Hebammengebührenverordnung!

LG

Gabi