An die Lehrer (oder wer es weiß), raffe es nicht: Elternzeitantrag/Kind vor Termin

Hallo ihr lieben,

aaalso, ich verzweifel hier mal wieder an meiner eigenen Begrenztheit;-) , so nen blöden Antrag auszufüllen. Und es ist ja mein 2.Kind....aber irgendwie hat man alles vergessen...oder verdrängt :-p

Mein Sohn war für den 15.8.13 ausgerechnet, wurde aber nun am 5.8.13 geboren. Da bei uns Beamten ja der Übergang zwischen Mutterschutz und Elternzeit irgendwie sehr fließend ist, peile ich einfach die Erklärungen zu den Anträgen nicht.

Zb: Frage nach der Dauer mit Datum meiner Elternzeit:
Trage ich da jetzt den 10.10.13 (15.8. plus 8 Wochen Mutterschutz) bis 15.08.2014 ein? Weil ja die zu frühen Tage hinter die Geburt gehängt werden?
Woher wissen die denn, wann der geplante ET war, wenn ich nur die Geburtsurkunde mitschicken muss?

Bor, ich habe es schon bei meiner Tochter gehasst. Diese ganze Bürokratie nach der Geburt.

Vielen lieben Dank für eure Hilfe im Voraus
Puppenclub, die nun ihren Zwerg stillen geht#schrei

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Normalerweise beginnt die elternzeit doch mit dem Geburtstag!

Nur die Zahlung des mutterschaftsgelds verlängert sich durch die frühere Geburt.
Kann mir nicht vorstellen, dass das bei Lehrern so viel anders sein soll?!

LG bellis :)

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Nicht ganz, die Elternzeit beginnt bei jeder Mutter nach dem Mutterschutz.

Daher reichen wir unsere Elternzeit auch erst nach der Geburt ein, weil wir das ja sieben Wochen vorher machen müssen und alle mindestens acht Wochen ab Geburtstag Zeit haben.

Anders bei Vätern, die müssen, wenn sie ab der Geburt zuhause bleiben möchten, ihre Elternzeit "ab Tag der Geburt" um die 33. Woche der Frau einreichen und dann den Geburtstag nachmelden. Denn auch hier gilt die Frist von sieben Wochen.

LG

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Das schon, ja! Aber sie geht deshalb ja nicht länger.
Sie geht nur bis zum 1./2. oder 3. Geburstag! So meinte ich das!

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http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2010/mutterschutz_elternzeit.pdf?__blob=publicationFile

Schau mal hier! :)

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Hallo,
ich weiß nicht, welches BL du bist, aber bei mir gibts noch das Kreuzchen "d.h. direkt im Anschluss an den Mutterschutz".

Von daher würde ich spontan sagen, deine Elternzeit geht vom 10.10.2013 bis zum 04.08.2014, wenn du ein Jahr zuhause bleiben möchtest.
Und die wissen den ET nicht bzw. brauchen ihn nicht zu wissen, denn dein erster Arbeitstag wird der erste Geburtstag deines Kindes sein, also der 05.08.2014.

LG

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Man kann aber auch ein Jahr und einen Tag zu Hause bleiben, dann muss man eben nicht am 1. Geburtstag wieder gehen, sondern am Tag danach. Habe ich so gemacht. Ich konnte jeden beliebigen Tag eintragen.
LG

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Das könnte in diesem Fall schwierig werden, da das Ende vermutlich in die Sommerferien fällt. Dann kann man nicht jeden Tag nehmen sondern muss genau die Zeitspanne, die die Ferien betragen auch schon VOR den Ferien anfangen, ansonsten geht das erst nach den Ferien.
Ausnahme: endgültiges Ende der Elternzeit ODER Ende des Entergeldbezuges, in diesem Fall ist das der 4.8.14.

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SO! #schwitz

Hab den Antrag jetzt fertig und schicke den weg. Ist ja sowieso schon wieder 1-3 Tage zu spät bzgl 7 Wochenfrist, tja...
Mal sehen, wie "kulant" die Elterngeldstelle und die Bezirksregierung ist. War ja nicht Party machen, sondern lag noch im KH.:-p

Vielen Dank für eure Antwort!

Vg puppenclub

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Bezgl. 7-Wochen-Frist bist du nicht zu spät, denn du hast ja noch deine 10 Tage "gut", die dein Zwerg eher gekommen ist ;-)

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Du bekommst eigentlich nach Einreichen der Geburtsurkunde ein Schreiben mit der endgültigen Festlegung der Mutterschutzfristen. Die belibt bei dir aber identisch.

Ich würde den Beginn auf den 10.10. und das (vorläufige) Ende auf den 4.8.14 legen. Das ist dann genau ein Jahr.

Oder du umgehst das und schreibst "im Anschluss an die Mutterschutzfrist" bis ...
Dann musst du aber nachher schauen, ob die auc den Mutterschutz bis 10.10. beibehalten haben.

LG
Susanne