Pflegegeld

Guten Abend,

ich war nun schon ewig nicht mehr aktiv hier.

Ich habe einen Pflegesohn, Familienpflegschaft, es ist der leibliche Enkel meines mittlerweile Expartners.

Vor 1,5 Jahren bin ich ausgezogen aus dem gemeinsamen Haus und seitdem leben unsere Kinder, inklusive Pflegesohn, im Wechselmodell.

Pflegegeld haben wir nie beantragt. Nun ist es so, dass mein Ex viel mehr verdient und keine Probleme hat mit allen Kosten.

Ich verdiene nicht ganz so viel und manchmal kann es auch knapp werden.

Mir wurde jetzt erzählt, dass ich ja Pflegegeld für meinen Pflegesohn beantragen könne.

Wisst ihr ob das nach 10 Jahren so einfach geht?

Kann ich das beantragen, sozusagen für die Zeit in der die Kinder bei mir sind (Wechselmodell) oder kann man das nur gemeinsam beantragen?

Für einen eventuellen Antrag müsste ich zum Jugendamt gehen, oder?

Würde es generell eigentlich zu Komplikationen führen wenn ich zum Jugendamt gehe, ich bin ja, im Gegensatz zum (Pflege)Vater nicht mit dem Jungen verwandt. Es gibt aber eine Pflegschaftsurkunde vom Familiengericht.

Danke für eure Antwort.

Liebe Grüße minni

1

Wenn du die Pflegschaft offiziell mit ausführst hast du (ihr) ggfs. auch Anspruch auf Pflegegeld:

https://familienportal.de/familienportal/lebenslagen/pflegefamilien/staatliche-leistungen

Dabei ist es egal ob ihr/du bisher darauf verzichtet habt.
Du kannst dich auch hier beraten lassen:
https://www.pfad-bv.de/index.php?option=com_content&task=view&id=16&Itemid=39

2

Vielen Dank für deine Antwort.

Dann lasse ich mich dort mal beraten.

LG minni