Kind in SOS kinderdorf

Ich arbeite selbst bei einem Steuerberater, allerdings hatten wir so einen Fall noch nie. Jemand hat ein Kind, das im Herbst in ein SOS kinderdorf kam. Der Aufenthalt dort ist dauerhaft. Wie fülle ich nun die Anlage Kind richtig aus? Ab dem Zeitpunkt des auszugs stehen den Eltern dich keine Freibeträge und so mehr zu oder?

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Finanzamt fragen?

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Wir als Pflegefamilie haben das Recht Kindergeld zu beziehen. Elterngeld steht nur leiblichen Eltern zu, wird aber durch das Pflegegeld ersetzt. Ich habe in der Steuer die Anlage Kind für unseren Pflegesohn beigefügt. Auch wenn Pflegegeld nicht versteuert wird, kann man Kindergarten Gebühren und Co. angeben. Ist bei der Steuer nicht immer das kreutzchen „im Haushalt lebend“ zu setzten?

Bis September war dies noch der Fall. Aber bei der nächsten Steuererklärung würde ich das verneinen.